Tierseuche Vogelgrippe: In diesen Landkreisen gilt die Stallpflicht
In vielen Regionen Niedersachsens müssen Hühner, Puten und Co. jetzt drinnenbleiben. Wie Agrarministerin Staudte die Lage einschätzt – und warum es keine landesweite Regelung gibt.

Hannover - Wegen der Vogelgrippe gilt mittlerweile in weiten Teilen Niedersachsens eine Stallpflicht für Geflügel. Wie Agrarministerin Miriam Staudte in Hannover mitteilte, haben inzwischen 14 Landkreise sowie die Region Hannover und die Stadt Oldenburg eine entsprechende Anordnung verfügt – in der Regel für Haltungen mit mehr als 50 Tieren. In den Landkreisen Rotenburg/Wümme, Peine, Wolfenbüttel und Salzgitter gelten der Grünen-Politikerin zufolge einzelbetriebliche Anordnungen.
Die 14 Landkreise mit kreisweiter Stallpflicht sind: Emsland, Grafschaft Bentheim, Cloppenburg, Oldenburg, Ammerland, Vechta, Diepholz, Nienburg, Celle, Gifhorn, Uelzen, Heidekreis, Harburg und Stade. Niedersachsen ist in 37 Landkreise (inkl. Region Hannover mit Landeshauptstadt) und 8 kreisfreie Städte gegliedert.
Staudte: Stallhaltung kein Allheilmittel
Eine vom Land verhängte landesweite Stallpflicht ist in Niedersachsen rechtlich nicht möglich. „Seit 2014 ist das auf die Landkreise übertragen, und ich glaube, das ist auch der richtige Ansatz, dass vor Ort eine Risikoabwägung stattfindet und dann eben vor Ort entschieden wird, macht eine Aufstallpflicht Sinn?“, sagte Staudte.
Eine Pflicht zur Stallhaltung sei zudem kein Allheilmittel gegen die Geflügelpest, wie viele Ausbrüche auch in Ställen zeigten, sagte die Ministerin. Für Tiere, die sonst in Freilandhaltung leben, sei der Wechsel auch eine Belastung.