Wettermoderator Jörg Kachelmann im Vergewaltigungsprozess freigesprochen Mit dem 2.-Klasse-Ticket in die Freiheit
Jörg Kachelmann ist vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen. Das Gericht kritisierte die Verteidigung, die keilte zurück. Im Streit der Parteien ist kein Ende abzusehen. Zurück bleiben zwei Menschen unter Verdacht.
Mannheim (dpa). Im Zweifel für den Angeklagten: Das Landgericht Mannheim hat Wettermoderator Jörg Kachelmann vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen. Was wirklich zwischen ihm und seiner ehemaligen Geliebten geschah, bleibt im Dunkeln. Damit ging nach 44 Verhandlungstagen einer der spektakulärsten Prozesse in der Geschichte der Bundesrepublik zu Ende.
Der Vorsitzende Richter äußerte bei der Urteilsverkündung am Dienstag scharfe Kritik an Verteidiger Johann Schwenn und den Medien. Schwenn keilte zurück. Damit begann gleich nach der Verkündung des Urteils der nächste Kampf um die Deutungshoheit in einem Fall, in dem Aussage gegen Aussage steht.
Die Staatsanwaltschaft erklärte, sie werde das Urteil prüfen und dann entscheiden, ob sie Revision einlegt. Sie hatte eine Haftstrafe von vier Jahren und drei Monaten gefordert.
"Der heutige Freispruch beruht nicht darauf, dass die Kammer von der Unschuld des Angeklagten überzeugt ist und im Gegenzug von einer Falschbeschuldigung der Nebenklägerin", sagte der Vorsitzende Richter Michael Seidling. Es bestünden aber "begründete Zweifel an der Schuld von Herrn Kachelmann". Deshalb sei er nach dem Grundsatz "in dubio pro reo" freizusprechen – was als sogenannter Freispruch zweiter Klasse gilt.
Das Gericht folgte mit dem Freispruch dem Antrag der Verteidigung. Im Publikum gab es Applaus und Jubel. Kachelmann hörte der Urteilsverkündung ohne sichtbare Regung zu. Anschließend verließ er das Gericht, ohne sich zu äußern. Seine 38-jährige Ex-Geliebte, die Hauptzeugin der Anklage, wischte sich am Ende der knapp einstündigen Urteilsverkündung Tränen aus den Augen.
In seinem Urteil bezog Seidling auch Stellung zur extremen Polarisierung während des Verfahrens. Verteidiger Schwenn habe den "respektvollen Umgang" häufig vermissen lassen und mit seinen Vorwürfen dem Ansehen der Justiz geschadet.
Anwalt Schwenn hingegen sprach von einem "befangenen Gericht". Die Kammer hätte Kachelmann "zu gerne verurteilt" und in der Urteilsbegründung noch mal "richtig nachgetreten".
Kachelmanns langjährige Geliebte hatte den 52-Jährigen beschuldigt, er habe sie mit einem Messer bedroht und vergewaltigt. DNA-Spuren stützten die Anklage nicht. Meinung