1. Startseite
  2. >
  3. Panorama
  4. >
  5. Mord oder Suizid? Angeklagter bestreitet Tötung von Ehefrau

Indizienprozess Mord oder Suizid? Angeklagter bestreitet Tötung von Ehefrau

Die Verteidigung geht von Suizid aus, die Staatsanwaltschaft spricht von tödlicher Partnerschaftsgewalt: In München hat ein Indizienprozess um den mutmaßlichen Mord an einer fünffachen Mutter begonnen.

11.02.2021, 14:17
Matthias Balk
Matthias Balk dpa

München (dpa) - Im Mordprozess nach dem Tod seiner Ehefrau hat der Angeklagte die Vorwürfe gegen ihn am Donnerstag vor dem Landgericht München I bestritten.

"Er hat seine Frau nicht getötet", sagte sein Anwalt Adam Ahmed zum Prozessauftakt. "Der Tatvorwurf wird vollumfänglich abgestritten." Die Anklage "konstruiert ein Kapitalverbrechen", sagte Ahmed. Es liege aber "gerade keine Fremdtötung vor".

Die Staatsanwaltschaft geht von tödlicher Partnerschaftsgewalt aus und wirft dem heute 61 Jahre alten Bosnier vor, seine Ehefrau 2015 nach 17 gemeinsamen Jahren mit einem Kopfschuss getötet zu haben. Er gibt dagegen an, seine Frau habe sich selbst umgebracht. Nach verschiedenen Gutachten zu Schmauchspuren und dem Schusswinkel entschied sich die Staatsanwaltschaft aber, wegen großer Zweifel an der Suizid-These Anklage gegen den Ehemann zu erheben.

Er wurde erst 2019, Jahre nach der mutmaßlichen Tat an der Mutter seiner fünf Kinder, festgenommen. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte seine Frau "von Eifersucht getrieben" umbrachte, weil sie sich kurz zuvor von ihm getrennt hatte und Beziehungen zu anderen Männern eingegangen war. Er sei schon vorher in der Ehe "kontrollbesessen" gewesen und habe sie "ganz für sich alleine haben" wollen, sagte die Staatsanwältin. "Er kontrollierte jeden ihrer Schritte."

Der Bruder der Toten, der als Nebenkläger im Verfahren gegen seinen Schwager auftritt, schilderte seine Schwester als "sehr lebendig". "Sie war so eine Draufgängerin, Macherin", sagte er. "Und ein bisschen Drama-Queen manchmal." Ihr Ehemann sei ihm dagegen "depressiv" vorgekommen, was er auf dessen schwierige Kindheit geschoben habe. Er habe Besitzansprüche an seine Schwester gestellt. Sie habe das Gefühl gehabt "nicht genug Luft zum Atmen" zu haben. "Sie durfte nicht arbeiten, sie durfte nicht studieren", sagte ihr Bruder. "Sie musste aufpassen, was sie tut und was sie sagen darf oder nicht."

Das Bundeskriminalamt (BKA) erfasst seit 2015 explizit bundesweit Gewalttaten in der Partnerschaft und sieht einen besorgniserregenden Trend nach oben: Von 2018 auf 2019 stieg die Zahl der Opfer partnerschaftlicher Gewaltdelikte demnach erneut, wenn auch nur leicht um 0,74 Prozent, auf 141.792. Im Jahr 2015 lag die Zahl noch deutlich darunter bei 127.457.

Allein in Bayern liegt die Zahl der Frauen, die durch die Hand ihres Partners oder Ex-Partners getötet wurden, im zweistelligen Bereich. 2019 waren es nach Angaben des bayerischen Landeskriminalamtes (LKA) 15 Frauen, 2018 noch 23 und 2017 sogar 30. Seit 2015 kratzen die Fälle von häuslicher Gewalt im Freistaat an der Marke von 17.000 im Jahr. Beim weitaus überwiegenden Teil davon (jeweils um die 13.000) handelt es sich bei den Opfern um Frauen.

Die Zahlen für 2020, bei denen auch die Corona-Krise und der damit verbundene Lockdown eine Rolle spielen könnte, gab das LKA noch nicht bekannt und verwies auf die offizielle Vorstellung durch das Innenministerium. Experten gehen davon aus, dass Fälle häuslicher Gewalt in Zeiten von Ausgangsbeschränkungen zugenommen haben könnten.

© dpa-infocom, dpa:210211-99-400413/2

BKA-Infos zu Partnerschaftsgewalt