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Zurückweisung an Grenzen „Rechtsbruch mit Ankündigung“ - Thüringer Kritik an Merz

Ein Berliner Gericht hält die Zurückweisung dreier Somalier bei einer Grenzkontrolle für rechtswidrig. Doch die Bundesregierung will an der Praxis festhalten. Die Thüringer Linke reagiert empört.

Von dpa Aktualisiert: 03.06.2025, 14:19
Thüringens Linke-Landespartei- und Fraktionschef Christian Schaft kritisiert den Kurs von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) in der Migrationspolitik. (Archivbild)
Thüringens Linke-Landespartei- und Fraktionschef Christian Schaft kritisiert den Kurs von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) in der Migrationspolitik. (Archivbild) Martin Schutt/dpa

Erfurt - Thüringens Linke-Landespartei- und Fraktionschef Christian Schaft hat den Kurs von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) bei Zurückweisungen von Asylsuchenden an den deutschen Grenzen scharf kritisiert. „Es ist absurd, wie Merz versucht mit rechter Symbolpolitik Stimmung auf Kosten von Menschenrechten und dem Rechtsstaat zu machen“, sagte Schaft der Deutschen Presse-Agentur in Erfurt. 

Zuvor hatte Merz klargemacht, an der Zurückweisung Asylsuchender auch nach einer Verwaltungsgerichtsentscheidung festzuhalten. Das Verwaltungsgericht Berlin hatte am Montag in einer Eilentscheidung festgestellt, die Zurückweisung dreier Somalier bei einer Grenzkontrolle am Bahnhof Frankfurt (Oder) sei rechtswidrig gewesen.

Merz sieht noch Spielräume

Merz sagte, die Entscheidung des Gerichts enge die Spielräume zwar möglicherweise noch einmal etwas ein. „Aber die Spielräume sind nach wie vor da. Wir wissen, dass wir nach wie vor Zurückweisungen vornehmen können.“ Man werde dies im Rahmen des bestehenden europäischen Rechts tun.

Flüchtlingsrat „fassungslos“

Schaft sprach von einem „Rechtsbruch mit Ankündigung“. Damit werde „politischer Willkür Tür und Tor geöffnet“. Juliane Kemnitz vom Thüringer Flüchtlingsrat sagte: „Wir sind fassungslos, dass rechtsstaatliche Prinzipien missachtet werden.“ Ihrer Meinung nach müssten die Zurückweisungen Asylsuchender an den Grenzen gestoppt werden. 

Die Thüringer CDU-Fraktion stellte sich hinter ihren Kanzler. Das Machtwort von Merz sei richtig und juristisch zulässig, erklärte der justizpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Stefan Schard. Die Entscheidung des Berliner Gerichts sei keine Grundsatz-, sondern eine Einzelfallentscheidung. „Wer jetzt so tut, als seien Zurückweisungen generell verboten, verdreht die Fakten“, sagte Schard und warf dies vor allem der Grünen-Bundestagsfraktion vor. „Die Grünen verbreiten den Eindruck, als sei die Bundesregierung zum sofortigen Kurswechsel gezwungen. Das ist schlicht falsch – und verantwortungslos“, sagte er in einer Mitteilung.