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Verfassungsgericht Richter prüfen AfD-Beschwerde gegen Hochschulgesetz

Dürfen nur Frauen Gleichstellungsbeauftragte an Thüringer Hochschulen sein? Und wie viele weibliche Mitglieder muss ein Hochschulrat haben? Diese Fragen will die AfD-Fraktion gerichtlich klären lassen.

Von dpa 06.12.2023, 14:20
Blick auf den Verfassungsgerichtshof.
Blick auf den Verfassungsgerichtshof. Martin Schutt/dpa

Weimar - Das Thüringer Verfassungsgericht will im neuen Jahr über eine AfD-Beschwerde gegen Teile des Thüringer Hochschulgesetzes entscheiden. Dabei geht es unter anderem um die Besetzung bestimmter Ämter mit Frauen. Ein Beschluss sei für den 6. März zu erwarten, sagte eine Gerichtssprecherin am Mittwoch. Zuvor waren in einer mündlichen Anhörung rechtliche Positionen ausgetauscht worden.

Die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag hatte sich im Jahr 2018 an das oberste Thüringer Gericht gewandt und beantragt, dass das Gericht mehrere Passagen des kurz zuvor verabschiedeten neuen Hochschulgesetzes für verfassungswidrig und nichtig erklärt.

Dabei geht es zum Beispiel um die Festlegung, dass unter den acht Mitgliedern eines Hochschulrats mindestens drei Frauen sein müssen. Auch, dass die Gleichstellungsbeauftragte und ihre Stellvertreterin weiblich sein sollen, will die Fraktion anfechten. Des Weiteren geht es um die Frage, ob der Hochschulrat für den Beschluss des Jahresabschlusses zuständig sein soll.

AfD-Fraktion scheitert mit Antrag gegen Richter

Im April dieses Jahres war die Fraktion in dem Verfahren bereits mit einem Antrag auf Befangenheit gegen einen Verfassungsrichter gescheitert. Sie hatte dem Richter unter anderem vorgeworfen, in sozialen Medien wie ein linksextremer Politiker aufzutreten. Er like etwa Seiten von Politikern der Linken, unter anderem von Ministerpräsident Bodo Ramelow. Das Gericht hatte den Antrag als unbegründet abgewiesen. Die öffentlichen Äußerungen des Richters hätten keinen inhaltlichen Bezug zur Sache, hatte es geheißen.