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Gesundheit Rund 400 Menschen warten in Sachsen auf Organspende

Die Organspende bleibt ein rares Gut: Die Zahl der Transplantationen hat zwar zugenommen, doch noch immer ist die Warteliste lang.

Von dpa 27.09.2025, 05:01
Einer Organspende muss man nach aktueller Regelung vor dem Tod zustimmen. (Symbolbild)
Einer Organspende muss man nach aktueller Regelung vor dem Tod zustimmen. (Symbolbild) Michael Kappeler/dpa

Dresden - In Sachsen warten rund 400 Menschen auf eine Organspende. Am 31. August standen genau 383 Patienten auf der Warteliste für ein Organ, wie aus der Statistik von Eurotransplant hervorgeht. Demnach warteten 269 Menschen auf eine Niere, 60 auf eine Leber, 36 auf ein Herz, 18 auf eine Bauchspeicheldrüse und 13 auf eine Lunge. Bundesweit warteten der Statistik zufolge 8.100 Menschen auf ein Organ.

Etwas mehr Organe transplantiert

Die Zahl der Transplantationen, die von Januar bis August 2025 durchgeführt wurden, war um ein Vielfaches niedriger. In ganz Deutschland wurden 2.188 Organe transplantiert - 150 mehr als im gleichen Zeitraum 2024, wie aus Zahlen der Deutschen Stiftung Organtransplantation hervorgeht. In Sachsen waren es 113 (2024: 106). Lebendspenden sind nicht mit erfasst. 

Die Zahl der Organspender blieb in Sachsen konstant: Mit 49 war Ende August nach Angaben der Stiftung das Niveau des Vorjahres erreicht. Ihnen wurden demnach 141 Organe entnommen und später bundesweit sowie im Ausland transplantiert. Das waren knapp 20 mehr als im gleichen Zeitraum 2024 (122). 

Auch bundesweit lag die Zahl der gespendeten Organe 2025 bislang mit 2.025 höher als in den beiden Vorjahreszeiträumen (2023: 1.967, 2024: 1.909). Bis August gab es 673 Organspender.

Initiative für Widerspruchslösung

Bislang muss man der Entnahme von Organen nach dem Tod vorher ausdrücklich zustimmen. Mehrere Bundesländer, darunter Nordrhein-Westfalen und Thüringen, wollen diese Regelung ändern und setzen sich dafür ein, dass Organspende zum Normalfall wird, wenn man nicht zu Lebzeiten widerspricht. 

Der Bundesrat hatte vergangenes Jahr bereits für eine solche Widerspruchslösung votiert und sie dem Bundestag vorgelegt. Allerdings kam dann die vorgezogene Bundestagswahl dazwischen. Nun muss die Länderkammer erneut abstimmen.