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Gericht Schöffe kommt betrunken zu Prozess

Ein Mann soll eine gehbehinderte Frau vergewaltigt haben. Dafür muss er sich vor dem Landgericht in Stendal verantworten. Die Verhandlung läuft jedoch nicht problemlos.

Von dpa 13.11.2025, 15:31
Bei einem Prozess am Landgericht in Stendal ist ein Schöffe betrunken erschienen. (Symbolbild)
Bei einem Prozess am Landgericht in Stendal ist ein Schöffe betrunken erschienen. (Symbolbild) Matthias Bein/dpa

Stendal - Weil ein Schöffe stark betrunken zur Verhandlung gekommen ist, muss ein Prozess am Landgericht Stendal neu verhandelt werden. Der Mann sei mit „mit erkennbarer „Fahne““ erschienen, sagte der Sprecher des Gerichts, Michael Steenbuck, auf Anfrage. Ein Atmenalkoholtest habe einen Promillewert von 2,66 ergeben. Nun soll der Prozess am Freitag noch einmal neu eröffnet werden - mit neuen Schöffen. Zuvor hatte der „Mitteldeutsche Rundfunk“ berichtet. 

Betrunkener muss zahlen

Der betrunkene Schöffe müsse mit einem Ordnungsgeld rechnen, sagte Steenbuck. „Vor allen Dingen aber trägt er die Kosten, die durch die zwei unnützen Termine am 7. und 12. November 2025 entstanden sind.“

Bei dem Prozess geht es um eine mutmaßliche Vergewaltigung. Dem Gericht zufolge wird einem Mann vorgeworfen, Ende Februar dieses Jahres in die Wohnung einer gehbehinderten Frau eingebrochen zu sein. Dort habe er den Angaben nach mehrere Sachen „an sich genommen“, hieß es. Außerdem soll er die Frau, die in der Wohnung wohnt, mehrfach vergewaltigt und sie dabei mit einem Messer bedroht haben. Die bereits geplanten Termine für die Verhandlung sollen beibehalten werden, erklärte Steenbuck. 

Schöffe ist alkoholkrank

Während der ersten beiden Termine habe das Vergewaltigungsopfer bisher nicht aussagen müssen, gab der Gerichtssprecher weiter an. So bleibe der Frau eine doppelte Vernehmung erspart. 

Der Prozess gegen den Mann war demnach am 7. November eröffnet worden. Schon zu Beginn der Verhandlung sei es zu Problemen gekommen, so der Gerichtssprecher. Ein Dolmetscher sei nicht erschienen. Insgesamt sind für den Prozess sechs Termine angesetzt worden. 

Nachdem am zweiten Verhandlungstag nun der Schöffe betrunken gekommen war, habe die Kammer entschieden, den Strafprozess mit diesem Schöffen nicht fortzuführen, „da er aufgrund seiner Alkoholerkrankung nicht die Gewähr für einen weiteren, ungestörten Verfahrensablauf bietet“, hieß es.