Regierungspläne Senat beschließt „Brandmauer“ für Verfassungsgericht
Verfassungsrichter sollen immun gegen politischen Einfluss sein. Welche Hürden der Senat jetzt einziehen will und was das mit der AfD zu tun hat.

Berlin - Der schwarz-rote Berliner Senat will den Verfassungsgerichtshof stärken und widerstandsfähiger gegen extremistische Kräfte machen. Er brachte dazu diverse Verfassungsänderungen auf den Weg, wie Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) nach der Sitzung mitteilte.
Sie zielen im Kern darauf ab, Festlegungen zu Status, Struktur und Zusammensetzung des höchsten Berliner Gerichts in der Verfassung zu regeln anstatt in einem Gesetz. Dadurch steigen die Hürden, dies später wieder zu ändern: Denn für eine Verfassungsänderung ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Parlament nötig, für eine Gesetzesänderung reicht eine einfache Mehrheit.
Regeln sollen in Verfassung
Laut Badenberg soll künftig in der Landesverfassung geregelt werden, dass die Amtszeit der Verfassungsrichter sieben Jahre besteht und sie nicht für eine zweite Amtsperiode gewählt werden dürfen. Sie sollen ihre Geschäfte indes nach Ablauf ihrer Amtszeit so lange fortführen, bis ein Nachfolger ernannt ist. Sollte es also bei Wahl neuer Verfassungsrichter, die im Abgeordnetenhaus erfolgt, Probleme geben, bliebe das höchste Berliner Gericht handlungsfähig.
Auch die Wahlvoraussetzung wird den Plänen zufolge in der Verfassung verankert. Zum Verfassungsrichter kann demnach nur gewählt werden, wer das 35. Lebensjahr vollendet hat und zum Deutschen Bundestag wählbar ist.
Eigenständigkeit des Gerichtshofes
Regeln möchte der Senat auch, dass nur der Verfassungsgerichtshof selbst und nicht etwa die Politik einen Verfassungsrichter aus seinem Amt abberufen kann - wenn er dauerhaft dienstunfähig ist oder rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde. Verfassungsrichter unterliegen damit nicht den disziplinarrechtlichen Vorschriften für Richter.
In der Verfassung soll zudem festgeschrieben werden, dass der Gerichtshof ein Verfassungsorgan wie Senat oder Abgeordnetenhaus ist und diesen gegenüber selbstständig und unabhängig agiert mit eigener Geschäftsordnung. Alle Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes sind demnach für die anderen Verfassungsorgane sowie alle Gerichte und Behörden des Landes Berlin bindend.
Koalition braucht Stimmen aus anderen Faktionen
Für die geplanten Änderungen der Verfassung ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Abgeordnetenhaus nötig. Die Koalition aus CDU und SPD braucht dazu Stimmen zumindest einer weiteren Fraktion. Linke und Grüne tragen die Pläne, über die Badenberg mit den Fraktionen bereits gesprochen hat, nach eigenen Angaben mit. Die Verfassungsänderungen sollen nach den Worten der Senatorin noch vor der Sommerpause in Kraft treten.
„Verfassungsrechtliche Brandmauer“
„Mit der Verankerung zentraler Grundlagen auf Verfassungsebene stärkt Berlin nachhaltig die Unabhängigkeit seines Verfassungsgerichtshofes“, sagte Badenberg. „Damit wird sichergestellt, dass er seine Aufgabe als oberstes Organ der verfassungsrechtlichen Kontrolle im Land Berlin auch künftig verlässlich erfüllen kann.“
Die bisherigen Regelungen bieten nach den Worten der Senatorin eine „offene Flanke“, um die Justiz politisch unter Druck setzen zu können. Diese Flanke werde jetzt geschlossen, Badenberg sprach von einer „verfassungsrechtlichen Brandmauer“.
Bundesweite Diskussion
Auf Bundesebene wie auch in den Ländern wird seit geraumer Zeit darüber diskutiert, wie Verfassungsgerichte vor Einfluss extremistischer Kräfte geschützt werden sollten. Namentlich wird dabei auf die AfD verwiesen. Diese hat in Thüringen und Brandenburg bereits eine sogenannte Sperrminorität, also mehr als ein Drittel der Sitze im Parlament, und kann somit Verfassungsänderungen oder die Wahl von Verfassungsrichtern blockieren.
Der Bundestag hatte Ende 2024 einer Grundgesetzänderung zum Schutz des Bundesverfassungsgerichts vor politischer Einflussnahme zugestimmt. Mit dieser Reform wurden zentrale Vorgaben zur Struktur und Arbeitsweise des Gerichts ins Grundgesetz aufgenommen.