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Kommunen Städtetag fordert Geld für Grundschulen und Krankenhäuser

Mehr Geld vom Land würde helfen - da sind sich die Städte und Gemeinden einig: Bei der Finanzierung der Krankenhäuser und der Ausstattung von Grundschulen sieht der Städtetag große Lücken.

Von dpa Aktualisiert: 04.04.2024, 13:07
Ein Schild mit einem roten Kreuz weist den Weg zur Notaufnahme des Klinikums Region Hannover.
Ein Schild mit einem roten Kreuz weist den Weg zur Notaufnahme des Klinikums Region Hannover. Julian Stratenschulte/dpa

Oldenburg - Eine Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter wird dem Niedersächsischen Städtetag zufolge nicht wie geplant an allen Grundschulen bis zum Schuljahr 2026/2027 möglich sein. „Wir weisen seit über einem Jahr darauf hin, dass die Kommunen derzeit nicht hinreichend mit Ressourcen ausgestattet sind, um das Versprechen von Bund und Ländern gegenüber den Kindern und Eltern einzulösen“, sagte der Verbandspräsident und Oberbürgermeister der Stadt Salzgitter, Frank Klingebiel (CDU), nach einer Präsidiumssitzung am Donnerstag in Oldenburg. Er verwies darauf, dass die Kommunen für die sachliche Ausstattung der Grundschulen zuständig sind. „Da es uns aber an erforderlichen finanziellen und personellen Ressourcen fehlt, werden wir es nicht schaffen, bis 2026 alle Grundschulen mit Mensen und Aufenthaltsräumen auszustatten.“

Nach Angaben des niedersächsischen Kultusministeriums haben ab August 2026 alle Kinder der ersten Klassen Anspruch auf täglich acht Stunden Unterricht und Betreuung in der Schule.

Aus Sicht des Städtetages sind rechtliche Fragen ungeklärt. „Viele Eltern denken, es gäbe künftig einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbeschulung in der Grundschule, aber das ist mitnichten so“, sagte der Vizepräsident des Niedersächsischen Städtetages, Oldenburgs Oberbürgermeister Jürgen Krogmann (SPD), laut Mitteilung. Bund und Länder hätten sich für die Ganztagsschule für Grundschulkinder entschieden. „Dem Bund fehlt dafür aber die Gesetzgebungskompetenz und die Länder wollten ausweislich der Bundesratsprotokolle eine Lösung, die am Ende keine finanzielle Verpflichtung der Länder auslöst“, so Krogmann.

Klingebiel sagte, es sei unklar, wie ein solch umfangreiches Vorhaben ohne klare rechtliche Regelungen vom Land, ausreichende Finanzierung und Ausstattung der Schulen mit Personal umgesetzt werden soll. „Wir sehen das Land nach wie vor in der Pflicht, diese Probleme zu lösen.“ Dabei gehe es nicht nur um die Frage, ob der vom Bund und Land festgeschriebene Rechtsanspruch fristgerecht erfüllt werden könne, sondern auch um Vertrauen in Politik und Staat. „Können diese wirklich halten, was sie den Bürgerinnen und Bürgern versprechen? Oder wird hier bewusst in Kauf genommen, dass die geweckte Erwartungshaltung der Eltern, Schülerschaft und Lehrerschaft in 2026 krachend enttäuscht wird und wiederum Frust ausgelöst wird?“, fragte der CDU-Politiker.

An der Sitzung in Oldenburg nahmen rund 30 Oberbürgermeister, Oberbürgermeisterinnen, Bürgermeister und Bürgermeisterinnen aus Niedersachsen teil, die Mitglieder oder stellvertretende Mitglieder des Präsidiums des Städtetages sind. Das Präsidium tagt in der Regel etwa viermal pro Jahr.

Eines der weiteren Themen der Präsidiumssitzung war die wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser. Der Städtetag forderte das Land auf, mehr Geld für den Betrieb der Kliniken zu zahlen. „Die Kommunen können die enorme Finanzlast zum Ausgleich der Defizite bei den Krankenhäusern nicht länger allein schultern“, sagte Klingebiel. Ihm zufolge verhandeln Bund und Länder seit Monaten ohne belastbares Ergebnis über die Krankenhausreform. In der Zwischenzeit glichen die Kommunen die Unterfinanzierung aus, obwohl dies keine kommunale Aufgabe sei. Das Land müsse noch in diesem Jahr mehr Geld zur Verfügung stellen, sonst müssten Einrichtungen schließen.

Der Niedersächsische Städtetag ist ein kommunaler Spitzenverband. Der Organisation zufolge gehören ihm mehr als 120 Städte und Gemeinden an. Demnach repräsentiert der Verband rund 60 Prozent der Einwohnerinnen und Einwohner des Landes Niedersachsen. Er ist privatrechtlich als eingetragener Verein organisiert.