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Bund-Länder-Konferenz Thüringens Innenminister kritisiert Arbeitsgruppe zu AfD

Maier fordert strengere Regeln für AfD-Mitglieder im öffentlichen Dienst und ein härteres Waffenrecht. Besonders die Union und den Bundesinnenminister nimmt er in die Kritik.

Von dpa 03.12.2025, 05:05
Thüringens Innenminister Georg Maier fordert eine Änderung des Waffenrechtes. (Archivbild)
Thüringens Innenminister Georg Maier fordert eine Änderung des Waffenrechtes. (Archivbild) Martin Schutt/dpa

Erfurt - Vor Beginn der Innenministerkonferenz hat Thüringens Ressortchef Georg Maier die Fortschritte der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur AfD bemängelt. Diese Arbeitsgruppe soll unter anderem klären, welche dienstrechtlichen Konsequenzen es für AfD-Mitglieder im öffentlichen Dienst hätte, wenn die Einstufung der Partei als rechtsextreme Bestrebung vor Gericht Bestand hat.

„Das Ergebnis ist nicht zufriedenstellend“, sagte der SPD-Politiker Maier dem „Tagesspiegel“. Beim Dienstrecht für Behördenmitarbeiter forderte er, nicht nur Einzelfallprüfungen vorzunehmen, sondern einen „klaren Rahmen“ vorzugeben und dazu Fallgruppen zu definieren und bestimmte Abstufungen festzulegen. Zudem sprach sich der Innenminister für eine Gesetzesänderung beim Waffenrecht aus. Die Gerichte kämen in den Ländern zu unterschiedlichen Auslegungen, sagte er. „Aber es darf keine Waffen in den Händen von Extremisten geben, da gibt es keinen Interpretationsspielraum.“

Am Mittwochabend kommen die Ressortchefs in Bremen zur Innenministerkonferenz zusammen. Der Union und dem Bundesinnenministerium, das Alexander Dobrindt (CSU) leitet, warf Maier bei diesen Themen Zurückhaltung vor. „Ich finde das sehr bedauerlich“, sagte er. 

Arbeitsgruppe in Frühjahr eingesetzt

Die Innenminister von Bund und Ländern hatten im Frühjahr die Einsetzung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum weiteren Umgang mit der AfD vereinbart, die sich inzwischen konstituiert hat. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte Anfang Mai mitgeteilt, dass es die AfD fortan als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einstufen werde. Wegen einer Klage der AfD gegen diesen Schritt legte die Behörde die Einstufung aber bis zur gerichtlichen Klärung auf Eis.

In vier Bundesländern sind die Landesverbände der Partei bereits als gesichert rechtsextrem eingestuft. Neben Thüringen sind das Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt. In fünf weiteren Bundesländern gelten AfD-Landesverbände als Verdachtsfälle.