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Debatte Tierschützer für Verbot für Privathaltung exotischer Tiere

Giftschlangen, Vogelspinnen oder Raubkatzen - auch Privatleute besitzen gefährliche Tiere. Tierschützer, die strengere Regeln und Verbote für die Haltung wollen, sehen in Brandenburg eine Lücke. Amtstierärzte dagegen rufen nicht nach einer Gefahrtier-Verordnung.

Von dpa Aktualisiert: 30.07.2023, 11:39
Eine Gabunviper liegt in einem Terrarium in der Stuttgarter Wilhelma.
Eine Gabunviper liegt in einem Terrarium in der Stuttgarter Wilhelma. Bernd Weißbrod/dpa

Potsdam - Der Landestierschutzverband fordert ein strengeres Vorgehen in Brandenburg gegen die private Haltung exotischer und gefährlicher Tiere. In anderen Bundesländern gebe es eine Gefahrtier-Verordnung, Brandenburg solle hier nachziehen, sagte der Verbandsvorsitzende Rico Lange der dpa. Amtstierärzte bezweifeln jedoch die Wirkung.

Nach solchen Verordnungen ist das Halten bestimmter gefährlicher Tiere für private Zwecke nicht erlaubt, auch um die Bevölkerung zu schützen. Laut der Verordnung des Landes Berlin fallen darunter Menschenaffen, große Raubkatzen, Panzerechsen, Giftschlangen, giftige Spinnen und Skorpione. Für manche Tierarten kann es Ausnahmegenehmigungen geben.

Die Debatte über die Haltung gefährlicher Raubtiere und den Umgang damit ist angesichts der Suche nach einer vermeintlichen Löwin in Kleinmachnow südlich von Berlin wieder entbrannt. Das Thema sei in der Politik angekommen, sagte Tierschützer Lange. „Da ist Bewegung drin.“ Nach Langes Meinung halten sich Privatleute exotische und gefährliche Tiere vor allem aus „Prestigegründen“. Eine artgerechte Haltung sei vielfach nicht möglich.

Nach Experten-Analysen und Laboruntersuchungen stellte sich in Kleinmachnow heraus, dass gar keine Löwin frei herumlief. Es handelte sich bei der Sichtung um ein Wildschwein.

Der Verband der Tierärzte im öffentlichen Dienst in Brandenburg hält eine Gefahrtier-Verordnung nicht für unbedingt notwendig. „Eine Verordnung löst die Probleme nicht“, sagte die Vorsitzende Silke Neuling aus Luckenwalde. Sie verweist dabei auf das Verbot zur Haltung bestimmter Hunderassen in Brandenburg und sagte, es gebe es solche Tiere im Land trotzdem noch.

Mit Blick auf exotische und gefährlich geltende Tiere in Privathand sagte Amtstierärztin Neuling: „Es gibt Tierhalter, die machen das als Hobby und auch gut.“ Sie bezweifele, dass man mit einer Verordnung an die Besitzer herankomme, die Tiere etwa illegal und nicht gut hielten.

Behörden, die aufgrund von Verstößen eingreifen müssten, wissen Neuling zufolge oft nicht, wo sie als gefährlich geltende Tiere unterbringen können. „In Tierheimen geht das nicht.“ Es sei ein Problem fürs Veterinäramt, wenn es plötzlich einen Platz etwa für mehrere Giftschlangen finden müsse. Amtstierärztin Neuling appellierte an Tierhalter, sich vor der Anschaffung von Tieren gut über die Haltung und die Anforderungen zu informieren.

Der Landestierschutzverband, dem zahlreiche Tierschutzvereine angehören, spricht sich wiederum auf Bundesebene für die Einführung einer Positivliste aus. Darauf dringt Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne). Jedes Tier, das nicht auf der Positivliste steht, dürfte aus Sicht der Tierschützer in der EU nicht mehr privat gehalten werden. Länder wie Frankreich, Belgien und die Niederlande haben bereits eine solche Regelung, andere Länder in der EU arbeiten daran. „Manche Menschen legen sich Tiere zu, die aus meiner Sicht in privaten Haushalten nichts zu suchen haben“, hatte Özdemir im Januar gesagt. Kritik an einer Positivliste war von Zoos gekommen.

In Brandenburg erfasst das Landesamt für Umwelt im Rahmen seiner Zuständigkeit für das Washingtoner Artenschutzabkommen die Haltung von Tieren besonders geschützter Arten, die gemeldet werden müssten. Zur Gefahrenabwehr gibt es keine spezielle Regelung. Die Veterinärämter erfahren laut Landesumweltamt normalerweise von gewerblichen Tierhaltungen, gemeint sind etwa Zirkusse und Filmtierschulen. Hierfür sind Genehmigungen nach dem Tierschutzgesetz notwendig.