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Tochter getötet - Anklage fordert lebenslange Haft

Der Vater räumt die Tötung seiner Tochter vor Gericht ein, die Mutter hat bei der Tat zugesehen. Die Staatsanwaltschaft in Darmstadt sieht die Eltern als Mörder. Die Verteidiger nicht. Die Angeklagten brechen in Tränen aus.

26.11.2015, 21:17

Darmstadt (dpa) - Im Darmstädter Mordprozess gegen strengreligiöse muslimische Eltern wegen des gewaltsamen Todes ihrer Tochter hat die Anklage für die Eltern eine lebenslange Haft gefordert. Die Staatsanwaltschaft verlangte vor dem Landgericht außerdem, die besondere Schwere der Schuld festzustellen.

Dies würde eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren ausschließen. Die Nebenklage schloss sich dem an. Die Verteidiger von Vater (52) und Mutter (41) sahen keine Mordmerkmale. Sie plädierten auf Totschlag beziehungsweise auf Beihilfe zum Totschlag, ließen ein Strafmaß aber offen.

Nachdem die Plädoyers länger dauerten als erwartet und die beiden Angeklagten bei ihrem letzten Wort minutenlang in Tränen ausbrachen, verschob das Schwurgericht die für Donnerstag geplante Urteilsverkündung auf nächste Woche Dienstag.

Laut Staatsanwaltschaft hatten die Eltern den Tod der 19-Jährigen in Darmstadt kaltblütig geplant, weil die junge Frau sexuelle Kontakte zu einem Freund hatte, aber nicht verheiratet war. Die Eltern hätten sich für das aus ihrer Heimat Pakistan mitgebrachte Wertesystem entschieden und zeigten auch keine Reue. In meinen Augen weinen sie nur um sich selbst, nicht um ihre Tochter, sagte Staatsanwältin Barbara Sieger.

Der Verteidiger des Vaters meinte, die Herkunft müsse berücksichtigt werden. Der 52-Jährige habe gar nicht anders handeln können. Das ist kein normal sozialisierter Mensch, sagte Anwalt Ulrich Schmid. Er lebt in dem Glaskasten seiner Gemeinde. Der muslimische Glaube betrachte Sex vor der Ehe als schwerstes Vergehen.

Der Anwalt der Mutter sah die Frau in ihren religiösen Vorstellungen und ihrem archaischem Weltbild gefangen. Meine Mandantin hat mit einer normalen Welt nichts zu tun, sie ist in ihrer eigenen einbetoniert, meinte der Verteidiger Axel Kollbach.

Der Vater hatte die Tötung am ersten Verhandlungstag im September gestanden. Nach Feststellung der Staatsanwältin erwürgte er die 19-Jährige im Januar im Schlaf. Seine Frau habe zugesehen und sei auch vollkommen einverstanden gewesen. Anschließend hätten beide die tote Tochter weggebracht und unweit der Wohnung eine Böschung hinuntergestoßen. Die Mutter hatte zum Prozessauftakt über ihren Verteidiger mitteilen lassen, sie sei von der Tat überrascht und dann dazu gezwungen worden, beim Wegschaffen der Leiche zu helfen.

Auch in ihrem letzten Wort beschrieb sich die 41-Jährige unter Tränen als Opfer. Ich bin keine Mörderin. Auch ihr Ehemann brach in heftiges Schluchzen aus. Ich bereue, diesen Fehler begangen zu haben. Ändern wolle er an seiner Einstellung aber nichts. Ich lebe mein Leben weiter wie bisher.

Das Urteil soll am Dienstag, 1. Dezember, um 12.30 Uhr verkündet werden.

Peri, Verein für Menschenrechte und Integration