Digitalisierung Umstellung auf E-Akte bei Justiz nicht abgeschlossen
Aktenberge, die hin- und hergetragen werden - mit der elektronischen Akte soll das anders werden. Doch die E-Akte ist bei Berlins Gerichten noch nicht flächendeckend eingeführt.

Berlin - Wenige Wochen vor dem ursprünglichen Fristende haben nicht alle Berliner Gerichte den Umstieg auf die elektronische Akte geschafft. Insbesondere bei den Strafverfahren stellt die Einführung der E-Akte nach Angaben von Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) eine „besondere Herausforderung“ dar. Gleichwohl strebt Berlin weiterhin an, die Umstellung wenigstens zum Jahresbeginn 2026 hinzubekommen.
Das ist das erklärte Ziel von 15 der 16 Bundesländer, wie eine Umfrage des Deutschen Richterbundes bei den Justizministerien zuletzt ergeben hatte. Danach will einzig Sachsen-Anhalt eine zuletzt gewährte Fristverlängerung nutzen. Das Land soll bei dem Umstieg auf die digitale Prozessakte weit zurückhängen. Eigentlich sollte die E-Akte bis Ende 2025 in allen Ländern eingeführt werden. Daran wurde seit rund zehn Jahren gearbeitet.
Unterschiedliche Systeme bremsen Entwicklung
„Es ist höchste Zeit, dass die Bundesländer den Umstieg auf die E-Akte in der Justiz flächendeckend abschließen“, sagte der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbundes, Sven Rebehn, der Deutschen Presse-Agentur. „Der Zeitdruck in diesem Herbst am Ende einer langjährigen Einführungsphase offenbart die Probleme der vergangenen Jahre.“ Eine zersplitterte IT-Landschaft und unterschiedliche Systeme hätten die Entwicklung gebremst.
Der Umstieg auf die E-Akte bereite bislang im Gerichtsalltag vor allem zusätzliche Arbeit - während KI-gestützte Assistenzsysteme zur schnelleren Bearbeitung von Massenverfahren noch auf sich warten ließen, so Rebehn.
Während die Umstellung bei den Zivil- und Fachgerichten in den anderen Ländern teils komplett abgeschlossen ist, bereitet die E-Akte in vielen Staatsanwaltschaften und Strafgerichten Probleme. Das gilt auch für Berlin. „Denn hier treffen eine Vielzahl von Verfahren, besondere Eilbedürftigkeit und Bezüge zu verschiedenen Akteuren bei Gericht, Staats- und Amtsanwaltschaft sowie Polizeibehörden aufeinander“, erklärte Senatorin Badenberg.
Verwaltungsgericht seit 2024 umgestellt
Bei den Fachgerichten ist die Umstellung dagegen teils seit langem erfolgt: Verwaltungs- und Oberverwaltungsgericht sind laut Justizverwaltung seit November 2024 komplett umgestellt. Beim Sozialgericht, größtes seiner Art in Deutschland, arbeiten demnach alle 208 Kammern seit Mai dieses Jahres mit der E-Akte.
Bei den sogenannten ordentlichen Gerichten, wo es unter anderem um Familiensachen oder Zivilsachen geht, werden laut Justizverwaltung mehr als eine viertel Million Akten elektronisch geführt. Der Betrieb sei trotz des Datenvolumens stabil, hieß es.
In Berlin werden nach früheren Angaben der Justizverwaltung insgesamt zwölf Gerichte mit mehr als 3.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern umgestellt. Die Kosten dafür werden auf etwa 41 Millionen Euro beziffert. Bis September waren nach den Angaben etwa 80 Prozent davon eingesetzt worden.