Koks-Taxi-Mord Urteil wegen Mordes an Drogenkurier rechtskräftig
Wegen des Mordes an einem Drogenkurier ist ein Mann in Frankfurt (Oder) verurteilt worden. Das Urteil ist nun rechtskräftig.

Frankfurt (Oder) - Das Urteil gegen einen Mann, der einen Drogendealer erstochen hat, ist rechtskräftig. Der in Leipzig ansässige 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs verwarf nach eigenen Angaben die Revision des 33-jährigen Angeklagten. Der Mann war im vergangenen Oktober zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht in Frankfurt (Oder) verurteilte den Mann wegen Mordes in Tateinheit mit versuchtem Raub, wie eine Sprecherin des Gerichts erklärte. Die Tat erfülle die Mordmerkmale der Heimtücke und der Habgier.
Der Deutsche hatte sich laut Gericht mit dem Koks-Taxi-Fahrer im September 2023 in Gosen bei Erkner verabredet, um von ihm Geld und Drogen zu stehlen. Schließlich stach er dem Gericht zufolge mit einem Messer durch die geöffnete Autofensterscheibe in den Hals des 21-Jährigen. Dann steckte er den Angaben nach das Auto des Kuriers in Brand.
Der Verurteilte hatte laut der Vorsitzenden Richterin gehofft, bei dem Drogenkurier Geld und Drogen für einen Neustart zu finden. Die Lebensverhältnisse des Mannes beschrieb eine Sprecherin des Gerichts als zerrüttet. Seine Frau habe sich nach einem tätlichen Angriff von ihm getrennt. Er wollte demnach für die gemeinsamen Kinder ein Wechselmodell bei der Betreuung, das lehnte die Frau ab. Beruflich lief es für den Mann der Gerichtssprecherin zufolge ebenfalls schlecht.