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Gesetzentwurf Verbesserungen für Ehrenamt geplant - Zeitplan kritisch

Zehntausende Thüringer engagieren sich ehrenamtlich. Ihre Arbeit soll besser gefördert werden. Ob das vor der Landtagswahl gelingt, scheint jedoch fraglich.

Von dpa Aktualisiert: 01.02.2024, 11:13
Das Gebäude des Thüringer Landtags in Erfurt.
Das Gebäude des Thüringer Landtags in Erfurt. Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild

Erfurt - Mehr als 750.000 Thüringer engagieren sich nach Angaben des Sozialministeriums in ihrer Freizeit ehrenamtlich in Vereinen, Verbänden oder Initiativen. Ihre Arbeit soll stärker anerkannt, gefördert und erleichtert werden - darüber waren sich am Donnerstag in Erfurt alle Abgeordneten des Thüringer Landtags einig. Diskussionen gab es allerdings über den Weg dorthin. Ein Gesetzentwurf der oppositionellen CDU-Landtagsfraktion wurde einstimmig zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen.

Vertreter mehrerer Fraktionen äußerten Zweifel daran, ob ein neues Ehrenamtsgesetz noch vor der Landtagswahl Anfang September beschlossen werden könne - schließlich müssten auch die Betroffenen die Möglichkeit haben, zu den vorgeschlagenen Regelungen ihre Meinung zu sagen. „Es gibt einiges nachzuarbeiten“, sagte der FDP-Abgeordnete Robert-Martin Montag. Zudem sei die Finanzierung einer stärkeren Förderung nicht geklärt - der Landeshaushalt für 2024 wurde Ende Dezember beschlossen.

Sozialstaatssekretärin Ines Feierabend räumte ein, dass beispielsweise die finanziellen Mittel der Thüringer Ehrenamtsstiftung für die vorgeschlagenen gesetzlichen Regelungen „zu knapp bemessen“ seien.

Der SPD-Abgeordnete Denny Möller nannte den Gesetzentwurf der CDU einen Schnellschuss. „Er hätte eher um die Ecke kommen müssen“, äußerte die Grünen-Abgeordnete Babette Pfefferlein. Einig waren sich die Abgeordneten, dass privates Engagement die Gesellschaft in Thüringen zusammenhält.

Die von der CDU-Fraktion vorgeschlagenen Regelungen sehen unter anderem vor, Aus- und Weiterbildungsangebote für Ehrenamtliche besser zu fördern, Vereine bei den Kosten für GEMA-Gebühren zu entlasten, oder Entschädigungsleistungen bei Gesundheitsschäden zu übernehmen.