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Extremismus Verfassungsschutz darf künftig auch Verdachtsfälle nennen

Der Berliner Verfassungsschutz darf Organisationen nennen, die er als verfassungsfeindlich einstuft. Wird die Frage aber noch geprüft, durfte er sich dazu bisher nicht äußern. Das wird bald anders.

Von dpa 20.05.2025, 14:33
Der Berliner Verfassungsschutz soll sich künftig auch über Verdachtsfälle äußern dürfen.
Der Berliner Verfassungsschutz soll sich künftig auch über Verdachtsfälle äußern dürfen. Sebastian Christoph Gollnow/dpa

Berlin - Der Berliner Verfassungsschutz soll sich noch vor Ende des Jahres auch öffentlich über Verdachtsfälle der Verfassungsfeindlichkeit bei der Beobachtung von Gruppen oder Parteien äußern können. Eine entsprechende Gesetzesänderung beschloss der Senat, das Abgeordnetenhaus soll sie noch in diesem Jahr verabschieden. 

Bisher war das dem Berliner Verfassungsschutz, der als Abteilung zur Senatsinnenverwaltung gehört, gesetzlich nicht erlaubt. Daher wurde auch nie offiziell mitgeteilt, ob die AfD als Verdachtsfall beobachtet wird. 

Innensenatorin Iris Spranger (SPD) und Verfassungsschutzchef Michael Fischer lehnten auch aktuell eine konkrete Aussage zur AfD ab. Beide betonten nur, man prüfe das Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz über die AfD sehr genau. „Sie können davon ausgehen, dass wir uns sehr genau alles anschauen“, sagte Spranger. Man analysiere dabei natürlich auch, was für Berlin zutreffe.