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  7. Tanzpädagogin als Nachtclub-Stripperin: Ärger um Arbeitsamt-Vorschlag

Riesenärger mit Behörde Arbeitsamt will Tanzpädagogin als Nachtclub-Stripperin vermitteln

In Luxemburg hat das Arbeitsamt versucht, eine arbeitslose Tanzpädagogin in einen Erotik-Nachtclub zu vermitteln. Nachdem die Frau den Vorfall öffentlich machte, ging der Fall bis hoch zum Arbeitsminister des Landes.

Aktualisiert: 13.05.2022, 15:46
In Luxemburg sollte sich eine Tanzpädagigin nach den Wünschen des Arbeitsamtes als Stripperin bewerben.
In Luxemburg sollte sich eine Tanzpädagigin nach den Wünschen des Arbeitsamtes als Stripperin bewerben. Foto: IMAGO / Shotshop (Symbolfoto)

Luxemburg/DUR/slo – In Luxemburg hat das Arbeitsamt eine arbeitslose Tanzpädagogin aufgefordert, sich bei einem Nachtclub als „Tänzerin, Stripperin und Escort“ zu bewerben. Nachdem die Frau sich öffentlich beschwerte, ging der Fall bis zum Arbeitsminister des EU-Landes.

Wie das luxemburgische „Tageblatt“ berichtet, soll insgesamt zwei Personen die Stelle in dem Erotik-Nachtclub angeboten worden sein. Die Pädagogin hatte den Fall via Facebook öffentlich gemacht. Mehrere Abgeordnete waren darauf aufmerksam geworden und hatten eine Anfrage an das zuständige Ministerium gestellt. Das Arbeitsamt habe sich bei beiden Betroffenen entschuldigt.

Luxemburg: Arbeitslose müssen sich auf Stellenvorschläge des Amtes bewerben

In Luxemburg kann das Arbeitsamt Arbeitssuchenden Stellen vorschlagen, wenn es glaubt, diese seien für den Job geeignet. Folgt keine Bewerbung, kann das Arbeitslosengeld für mehrere Monate gestrichen werden.

Wie das „Tageblatt“ berichtet, habe das Amt in diesem Fall nicht ausreichend geprüft, ob das Stellenangebot wirklich passe. Bei Stellenangeboten, „die die Empfindsamkeit von potenziellen Kandidaten verletzen könnte“, müsse der Bewerber vorab vom zuständigen Betreuer kontaktiert werden.