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Rechte Terrorgruppe Bewährungsstrafe für "Oldschool Society"-Mitglied

Die "Oldschool Society" wollte Asylbewerber angreifen und wird von den Behörden als terroristische Vereinigung eingestuft. Ein Gründungsmitglied kam nun vor Gericht glimpflich davon.

11.07.2019, 15:45
Der wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung Verurteilte hat die «Oldschool Society» mitgegründet. Foto: Sebastian Kahnert
Der wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung Verurteilte hat die «Oldschool Society» mitgegründet. Foto: Sebastian Kahnert dpa-Zentralbild

Dresden (dpa) - Die rechte Terrorgruppe "Oldschool Society" (OSS) plante Anschläge auf Asylbewerberunterkünfte - einen Mitbegründer hat der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Dresden nun zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Wie das Gericht mitteilte, erhielt der 39-Jährige am Donnerstag wegen "mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung" eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten, ausgesetzt zur Bewährung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Senat folgte damit Forderungen von Generalstaatsanwaltschaft und Verteidigung nach einer Bewährungsstrafe. Der Angeklagte Marco K. war nach Auffassung des Gerichts an der Gründung der OSS im August 2014 beteiligt, gehörte ihr bis zur Auflösung im Mai 2015 an und unterstützte sie aktiv. Ein Geständnis wertete der Senat strafmildernd.

Die Vereinigung mit zuletzt etwa 30 Mitgliedern in ganz Deutschland plante den Ermittlungen zufolge Brand- und Sprengstoffanschläge auf bewohnte Asylbewerberunterkünfte. Die OSS sei "national, völkisch, ausländerfeindlich und rassistisch" und habe Tote zumindest billigend in Kauf genommen.

K. sei aktives Mitglied gewesen, habe jedoch keine wesentliche Position bekleidet, erklärte der Vorsitzende Richter Thomas Fresemann. Nach eigenen Angaben hat sich K. inzwischen vom Rechtsextremismus abgewandt.

Die Behörden hatten die OSS seit August 2014 überwacht. Vier führende Köpfe waren Anfang Mai 2015 im sächsischen Borna festgenommen worden. Vier Männer wurden zudem im März 2017 vom Oberlandesgericht München zu drei bis fünf Jahren Haft verurteilt. Am OLG Dresden läuft seit Februar ein zweites Strafverfahren gegen zwei weitere mutmaßliche OSS-Mitglieder.