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Haftungsgesetz für Atomkonzerne kommt nicht mehr 2015

Beim teuren Abschied von der Kernenergie soll es keine bösen Überraschungen für die Steuerzahler geben. Mögliche Tricksereien der Konzerne bei der Haftung sollen unterbunden werden. Doch das Gesetz verzögert sich - für die Steuerzahler ein Risiko.

16.12.2015, 15:47

Berlin (dpa) - Das geplante Gesetz zur Haftung der Stromkonzerne beim Atomausstieg verzögert sich weiter und kann nicht mehr in diesem Jahr verabschiedet werden. Auf Druck der Unionsfraktion wurde ein Beschluss des Wirtschaftsausschusses des Bundestages erneut blockiert, bestätigten Teilnehmer.

Eine Verabschiedung des Gesetzes noch vor 2016 - wie von von Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) mehrfach angemahnt - ist definitiv gescheitert. Damit drohen zusätzliche rechtliche Hürden und Milliardenrisiken für den Steuerzahler.

Das geplante Gesetz soll verhindern, dass sich die Atomkonzerne Eon, RWE, EnBW und Vattenfall durch Abspaltung ihrer Kernkrafttöchter vor der milliardenschweren Haftung beim Abriss der Meiler und der Endlagerung des Atommülls drücken können. Eon und RWE haben bereits angekündigt, ihre Unternehmen aufspalten zu wollen - Eon zum 1. Januar.

Deshalb hatte Gabriel erst kürzlich gewarnt, das Gesetz müsse unbedingt zum 1. Januar in Kraft treten. Andernfalls würden sich für den Bund erhebliche Risiken ergeben. Die Regierung muss nun dem Vernehmen nach eine Klausel in das Gesetz bauen, um die Haftung der Atomkonzerne rückwirkend zum 1. Januar 2016 zu regeln. Das Gesetz werde dadurch angreifbarer, hieß es im Ausschuss.

Die Union habe ihre Blockade damit begründet, dass das Gesetz für die Konzernhaftung möglichst eng an den Abschlussbericht der Atomkommission gekoppelt werden solle. Das von der Bundesregierung eingesetzte Gremium soll Vorschläge machen, wie die auf mindestens 47,5 Milliarden Euro geschätzten Kosten für den Atomausstieg finanziert und das Geld dafür dauerhaft gesichert werden können. Inhaltlich allerdings sind die Kommission und das Konzernnachhaftungsgesetz zwei getrennte Sachverhalte.

Im Bundeswirtschaftsministerium hieß es auf Anfrage, man setze sich weiter für einen zügigen Abschluss ein. Denn Ziel sei es, mit dem Gesetzentwurf Rechtslücken zügig zu schließen und schnell Rechtssicherheit zu schaffen.

SPD-Expertin Nina Scheer warf dem Koalitionspartner Union vor, in unverantwortlicher Weise eine faktische Überwälzung von Entsorgungskosten auf die Allgemeinheit zu riskieren. Die inhaltlichen Differenzen seien überschaubar und kurzfristig lösbar gewesen. Das Verhalten der Union lasse sich nur dahingehend erklären, dass eine verminderte Haftung der Atomkonzerne durch eine mögliche Aufspaltung sehenden Auges in Kauf genommen werde.

Hubertus Zdebel von den Linken warnte: Das ist ein Alarmsignal für die Steuerzahler und lässt erahnen, dass es der Bundesregierung darum geht, den Atomkonzernen Rabatte bei den Kosten für die Atommülllagerung zuzuschanzen.

Grünen-Experte Oliver Krischer erklärte: Das Verschieben birgt unkalkulierbare Risiken für den Steuerzahler angesichts der real stattfindenden Zellteilung von Eon und RWE. Der Koalition seien die Interessen der Atomkonzerne im Zweifelsfall wichtiger als die der Steuerzahler.

Gesetzentwurf der Bundesregierung