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Information über Abtreibungen Koalition will Gesetzesbeschluss zu 219a noch diese Woche

Lange waren Union und SPD uneins beim emotional aufgeladenen Thema, wie Ärzte Schwangere über Abtreibungsmöglichkeiten informieren dürfen. Nun aber soll es schnell gehen mit der geplanten Reform.

19.02.2019, 17:01

Berlin (dpa) - Union und SPD wollen den Koalitionskompromiss zu Arzt-Informationen über Abtreibungen noch in dieser Woche im Bundestag beschließen. In der Unionsfraktion gab es bei einer Sitzung am Dienstag nur eine Gegenstimme.

Bei den SPD-Abgeordneten gab es nach einer lebendigen Debatte eine große Mehrheit für den mühsam ausgehandelten Kompromiss. Dies erfuhr die Deutsche Presse-Agentur von Teilnehmern der Sitzungen. Die abschließende Beratung soll voraussichtlich an diesem Donnerstag stattfinden.

Nach der Vereinbarung in der Koalition zur Reform des Paragrafen 219a sollen Schwangere sich künftig leichter über die Möglichkeiten einer Abtreibung informieren können. Anders als bisher dürfen Ärzte und Kliniken damit künftig über die Tatsache informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Für weitergehende Informationen müssen sie allerdings auf Behörden, Beratungsstellen und Ärztekammern verweisen.

Unionsfraktionschef Ralph Brinkhaus (CDU) und SPD-Fraktionschefin Andrea Nahles hatten den Kompromiss gelobt und sich zuversichtlich gezeigt, dass die Gesetzesänderung nun abgeschlossen werden kann. Zugleich sagte Brinkhaus: "Da gibt es an der einen oder anderen Stelle noch Gesprächsbedarf." Nahles sprach von einem "sehr guten Kompromiss", auch wenn die SPD weiter für die Abschaffung des Paragrafen sei.

Aus der Opposition kam Kritik an der Fristverkürzung. "Auf Kosten der Ärzte und Frauen peitscht die GroKo ihr Koalitionsfriedensrettungs- Gesetz zum Paragraf 219a durch das parlamentarische Verfahren", erklärte der FDP-Abgeordnete Stephan Thomae. Auch die öffentliche Anhörung im Bundestag habe gezeigt, dass der Kompromiss keine echte Verbesserung für Ärzte und Frauen schaffe. "Die SPD kann diesen faulen Kompromiss unmöglich mittragen", erklärte Thomae. Die FDP-Fraktion erwägt einen Normenkontrollantrag an das Bundesverfassungsgericht, wenn das Gesetz nicht weiter verändert wird.