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Lärmschutz wird zur EM gelockert

23.03.2016, 12:59

Berlin (dpa) - Die Bundesregierung macht den Weg frei für Fanmeilen zur Fußball-Europameisterschaft. Das Kabinett beschloss eine Verordnung, die für Public Viewing-Veranstaltungen Ausnahmen vom Lärmschutz vorsieht.

Wenn der Bundesrat der Verordnung zustimmt, können Städte und Gemeinden während der EM (10. Juni bis 10. Juli) öffentliche Fußballübertragungen genehmigen, die normalerweise an den Lärmschutz-Regeln scheitern würden.

Gut jedes zweite EM-Spiel wird erst um 21.00 Uhr angepfiffen. Ab 22.00 Uhr - wenn gerade erst die zweite Halbzeit beginnt - ist jedoch allenfalls Lärm bis zu 55 Dezibel erlaubt.

Weil diese Marke beim Public Viewing meist überschritten wird, gibt es seit der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 bei großen Turnieren regelmäßig eine Ausnahmeregelung, die nach dem Endspiel wieder außer Kraft tritt.