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Diskussion der Innenminister Vorratsdatenspeicherung gegen Kinderpornografie?

Ermittler wünschen sich die Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten. Für sie wäre das ein Werkzeug etwa im Kampf gegen Kinderpornografie. Derzeit steht dem europäische Rechtsprechung im Weg. Das könnte sich bald ändern, hoffen die Innenminister.

19.06.2020, 20:30

Erfurt (dpa) - Im Kampf gegen Kindesmissbrauch und Kinderpornografie setzen die Innenminister von Bund und Ländern auf eine Vorratsdatenspeicherung.

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) betonte zum Abschluss des dreitätigen Treffens der Ressortkollegen in Erfurt, man müsse "mit aller Härte" gegen Kinderpornografie und Kindesmissbrauch vorgehen. Zunächst sei aber ein in den kommenden Monaten erwartetes Urteil des Europäischen Gerichtshofs abzuwarten, von dem er sich "Spielräume" erhoffe.

Bei der Vorratsdatenspeicherung werden Anbieter gesetzlich verpflichtet, die Telefon- und Internetverbindungsdaten der Nutzer zu sichern, so dass Ermittler später darauf zugreifen können.

Der niedersächsische Innenminister Boris Pistorius (SPD) betonte, es brauche eine Mindestspeicherpflicht, da ansonsten wichtige Informationen und Bestandsdaten verloren gehen würden. Man müsse bei schwersten Straftaten schnell zugreifen können.

Über das Thema wird seit Jahren vor allem mit Blick auf den Datenschutz gestritten. Derzeit liegt die Regelung in Deutschland auf Eis. Der Europäische Gerichtshof hatte 2016 entschieden, dass eine allgemeine und unterschiedslose Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten mit EU-Recht nicht vereinbar sei.

Beifall für den neuen Vorstoß kam insbesondere aus der Union. Der innenpolitische Sprecher der Bundestagsfraktion, Mathias Middelberg (CDU), nannte die Vorratsdatenspeicherung unverzichtbar. "Die Telekommunikationsanbieter müssen Daten wie Telefonnummern und IP-Adressen deshalb einige Monate speichern, damit Strafverfolgungsbehörden zur Aufdeckung von Kinderporno-Netzwerken darauf zugreifen können", sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Unionsfraktionsvize Thorsten Frei (CDU) erklärte: "Datenschutz darf kein Täterschutz sein."

Die FDP hält die Vorratsdatenspeicherung im Kampf gegen Kindesmissbrauch hingegen für das falsche Instrument. "Statt die Daten von Millionen Bundesbürgern zu speichern, sollte man eine Regelung schaffen, mit der anlassbezogen und bei bestimmten Verdachtsmomenten eine Speicherung erfolgt", sagte der innenpolitische Sprecher der Fraktion, Konstantin Kuhle. Zum Schutz der Kinder müssten Polizei, Gerichte, Staatsanwaltschaften und Jugendämter besser ausgestattet werden.

Zuvor hatte sich auch Familienministerin Franziska Giffey (SPD) offen für eine Vorratsdatenspeicherung im Bereich Kindesmissbrauch und Kinderpornografie gezeigt. Man sei an einem Punkt angekommen, wo man alles was nötig und möglich sei, prüfen und tun müsse, um diese Dinge aufzuklären, sagte Giffey in der ZDF-Sendung "Maybrit Illner". "Und wenn die Vorratsdatenspeicherung ein Punkt ist, der dazu gehört, dann müssen wir uns den ansehen, und dann müssen wir das auch machen."

Am Freitag teilte Giffey über ihr Ministerium dann allerdings mit: "Bei der anlasslosen und flächendeckenden Vorratsdatenspeicherung für alle gibt es große Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit und der Wirksamkeit. Mehrfach haben Gerichte entschieden, dass diese nicht im Einklang mit dem Grundgesetz steht. Das gilt."

SPD-Chefin Saskia Esken hatte in Reaktion auf Giffeys ZDF-Interview getwittert, dass sie bei ihrer Ablehnung einer anlasslosen Vorratsdatenspeicherung bleibe. Sie gehe davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof an ihrer Rechtsprechung festhielten. "Eine anlasslose VDS ist mit den europäischen Grundrechten unvereinbar."

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber unterbreitete unterdessen einen Vorschlag für eine Variante der Vorratsdatenspeicherung. "Vorstellbar wäre beispielsweise ein sogenannter Quick Freeze", sagte er der "Welt". Dabei könnten die Behörden bei einem Verdacht einen Telekommunikationsanbieter anweisen, Verkehrsdaten länger zu speichern. "Die Gerichte würden dann entscheiden, ob die Daten für eine Ermittlung genutzt werden können oder gelöscht werden müssen."