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Prozess Jugendkammer bestätigt Dauerarrest

Zur Tatzeit war er noch nicht 18, nun muss ein 20-jähriger Zerbster, trotz Berufung seinen Dauerarrest antreten.

Von Andreas Behling 25.08.2018, 23:01

Dessau/Zerbst l Für einen inzwischen 20 Jahre alten Angeklagten aus einem Ortsteil von Zerbst bleibt es bei zwei Wochen Dauerarrest. Diese Entscheidung fällte die 4. Kleine Jugendkammer des Landgerichts Dessau-Roßlau im Ergebnis einer nicht öffentlichen Sitzung. Das Publikum blieb ausgeschlossen, weil der Mann zur Tatzeit das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte.

Verantworten musste sich der bislang nicht vorbestrafte junge Mann vor der Berufungsinstanz unter dem Vorsitz von Thomas Knief wegen Diebstahls, gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und fahrlässiger Körperverletzung. Nach einer umfassenden Beweisaufnahme – geladen waren sieben Zeugen – hielt es das Gericht für erwiesen, dass er am 23. Dezember 2015 auf der Kreisstraße 6937, welche im Landkreis Potsdam-Mittelmark die Orte Reetz und Reppinichen verbindet, einen Verkehrsunfall verursachte.

Der passierte zwischen 19.30 und 20 Uhr, weil der Traktor, mit dem neben dem Angeklagten auch sein älterer Bruder und sein Vater unterwegs waren, ohne ausreichende Beleuchtung am rechten Fahrbahnrand abgestellt war.

Dadurch war es dem Fahrer eines Fords nicht mehr möglich, rechtzeitig zu bremsen. Der Aufprall auf das landwirtschaftliche Gefährt ließ sich nicht verhindern.

Die Motorhaube des Pkw wurde schwer zertrümmert. Durch die Wucht des Zusammenstoßes erlitten der Fahrer und seine 58-jährige Begleiterin so schwere Verletzungen, dass sie in ein Krankenhaus gebracht werden mussten.

Bei den Ermittlungen stellte sich zudem heraus, dass der Traktor kurz zuvor in Görzke entwendet worden war. Wobei die Nachfrage der Polizei beim Eigentümer ergab, dass dieser das Fehlen des Fahrzeugs noch gar nicht bemerkt hatte.

Frank Straube, Pressesprecher des Landgerichts, meinte nach einem Blick in die ihm zur Verfügung stehenden Unterlagen, dass der Traktor aufgrund einer undichten Kraftstoffleitung „nur bedingt fahrfähig“ gewesen sei.

Ein späterer Spurenabgleich des genetischen Materials trug dann dazu bei, den Angeklagten zu überführen. Seinerzeit war direkt an der Unfallstelle noch versucht worden, den Traktorfahrer mit einem Nachtsichtgerät zu entdecken.

Die Feuerwehr musste an jenem Mittwochabend mit mehreren Einsatzfahrzeugen ausrücken, um das großflächig auf die Fahrbahn gelaufene Öl zu binden und die Fahrbahn zu räumen. Für diese Aktion war eine komplette Sperrung der Kreisstraße erforderlich. Für die Sicherstellung der beteiligten Fahrzeuge sorgte die Polizei.

Verbüßt werden muss die verhängte Strafe – gegen die kein weiteres Rechtsmittel eingelegt werden kann – in der Jugendarrestanstalt Halle. Sie ist die einzige Einrichtung für den Vollzug von Jugendarrest in Sachsen-Anhalt und sowohl für Mädchen als auch für Jungen zuständig.

Die Jugendarrestanstalt verfügt insgesamt über 22 Arrestplätze, davon 18 für Jungen und vier für Mädchen. Sie dient dem Zweck, Ehrgefühl und Unrechtsbewusstsein im Wege eines erzieherischen Einwirkens zu wecken.