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Rache des Stiefsohns Stiefvater plötzlich im Dating-Portal

Ein 19-Jähriger fand die Kontonummer seines Stiefvaters, missbrauchte diese zu Rachezwecken und landete letztendlich vor Gericht.

Von Wolfgang Biermann 10.09.2019, 12:00

Stendal l Weil er sich an seinem Stiefvater rächen wollte, hat ein gerichtsbekannter 19-jähriger Havelberger den Gefährten seiner Mutter im Vorjahr bei einem Dating-Portal im Internet angemeldet und dazu auch dessen zufällig ergatterte Kontonummer angegeben. Die Partnervermittlung hatte daraufhin viermal jeweils 89,90 Euro an Monatsbeiträgen von dem Konto abgebucht.

Weil der Kontoinhaber aber die fast 360 Euro über seine Bank wieder zurückbuchen lassen konnte, entstand eigentlich kein Schaden. Gleichwohl galt es als Betrug.

Das Stendaler Amtsgericht verurteilte den rechtlich als heranwachsend geltenden Angeklagten jüngst unter Einbeziehung einer weiteren Straftat nach Erwachsenenrecht zu einer – von Richter Rainer Mählenhoff moderat genannten – Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 13 Euro (780 Euro). Die Staatsanwältin hatte 910 Euro gefordert.

Der ehemalige Lebensgefährte seiner Mutter, 2018 noch mit ihr zusammen, hätte ihn aus der Wohnung geworfen. Daher hätte er auf Rache gesonnen, gab der 19-Jährige an.

Der Zufall spielte ihm in die Hände. Er fand nach seinem Rauswurf einen Kontoauszug seines Stiefvaters.

Die Anmeldung beim Dating-Portal war indes nicht die einzige Aktion bei seinem Rachefeldzug. Er beantragte im Namen seines Stiefvaters auch noch einen Kredit, der aber nicht zur Auszahlung kam. Das Verfahren dazu wurde eingestellt.

Der 19-Jährige gab weiterhin zu, seiner Oma am 19. April dieses Jahres das Handy geklaut und zum Erwerb von Drogen verkauft zu haben. Er hätte sich bei seiner Oma entschuldigt.

Das sei eine „Kurzschlussreaktion“ gewesen. Drogen seien kein Thema mehr, gab er an. Er „kiffe“ nur noch gelegentlich, Amphetamin und Ecstasy nehme er aber nicht mehr.

Viermal ist der 19-Jährige als Jugendlicher bislang schon seit 2015 mit dem Gesetz in Konflikt gekommen. Dabei ging es um Drogen, Diebstahl, Sachbeschädigung und Notrufmissbrauch. 2016 wurde er wegen gefährlicher Körperverletzung zu 15 Monaten Jugendstrafe verurteilt, die er auch verbüßt hat.

Das mildere Jugendrecht anzuwenden, sei nicht mehr möglich, begründete Richter Mählenhoff die nunmehr erste Strafe nach Erwachsenenrecht. Die Geldstrafe könne er auch abarbeiten, riet er dem Angeklagten.

Weil der 19-Jährige zum eigentlich zwei Wochen zuvor geplanten Prozessauftakt nicht gekommen war, hatte ihn das Gericht diesmal von der Polizei vorführen lassen. „Das war überflüssig wie ein Kropf“, las Richter Mählenhoff dem Angeklagten die Leviten.

„Und wie komme ich jetzt nach Hause, ohne Geld?“, wollte dieser nach dem Prozess wissen. Mit einem Ticket-Gutschein vom Gericht, das Geld müsse er aber zurückzahlen, hieß es.