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Roaming-Regeln Auf Kreuzfahrtschiffen wird das Handy teuer

Bevor in der EU Auslandsgebühren für Telefongespräche 2017 abgeschafft werden, wird es noch einmal kompliziert.

Von David Fischer 28.04.2016, 23:01

Berlin (dpa) l Ab dem 30. April gelten neue Auslandsgebühren. Gerade Flatratekunden sollten sich vor dem Urlaub über die sogenannten Roaming-Gebühren informieren. Eine Übersicht:

1. Was ändert sich beim Roaming in diesem Jahr?

Vom 30. April an dürfen Mobilfunkbetreiber nur noch geringe Aufschläge auf die gebuchten Inlandstarife verlangen: Höchstens 5 Cent pro Minute für Anrufe, 2 Cent pro SMS oder 5 Cent pro Megabyte bei Datentarifen (alles plus Mehrwertsteuer). Wird man angerufen, kostet das maximal 1,2 Cent pro Minute. Die Höchstpreise von rund 22 Cent pro Minute für ausgehende Anrufe, 6 Cent für eingehende Anrufe und 7 Cent pro SMS gelten dann nicht mehr.

2. Was gilt bei Flatrate-Tarifen?

Tatsächlich hat der Gesetzgeber zu Roaminggebühren bei Flatrates keine Regelung getroffen, sagt André Schulze-Wethmar vom Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland (ECC). Möglich sei, dass Anbieter im Ausland nur die Aufschläge allein berechnen – garantiert sei dies aber nicht. Die Mobilfunkbetreiber könnten etwa in ihren Geschäftsbedingungen eine Klausel einfügen, dass Flatrates nur in Deutschland gelten. Dann würde im Ausland auf Minutenbasis abgerechnet, erklärt Schulze-Wethmar. Miriam Rusch-Rodosthenous von der Verbraucherzentrale NRW rät deshalb, sich vor dem Urlaub nach den Kosten zu erkundigen (siehe Infokasten). In einigen Flatratetarifen sind mittlerweile Auslandskontingente enthalten.

3. Wann kommt das Ende der Roaming-Gebühren?

Am 15. Juni 2017 fallen die Zusatzgebühren komplett weg. Allerdings könnten die Mobilfunkbetreiber bei der EU noch Ausnahmeregeln heraushandeln, falls sie auf den Kosten sitzen bleiben sollten.

4. Was sind die Ausnahmen?

Wer eine SIM-Karte aus dem Ausland mit billigeren Tarifen auch zu Hause nutzen möchte, muss weiter mit Zusatzgebühren rechnen. Das sogenannte permanente Roaming könnte marktschädigend wirken, fürchtet die EU-Kommission. Daher dürfen Anbieter ab einer gewissen Menge an Anrufen, SMS oder Daten Aufschläge verlangen. Der günstige Vertrag aus England wäre in Deutschland auf Dauer also weniger attraktiv. Der Wegfall der Roaminggebühren heißt auch nicht, dass Anrufe von Deutschland ins EU-Ausland nun kostenlos sind.

Infografik: Jeder 3. Deutsche schaltet Handy im Urlaub ab | Statista
Mehr Statistiken finden Sie bei Statista Referenz

5. Wo drohen weiterhin versteckte Kosten?

Erstens: Wenn ohne entsprechenden Tarif viel Datenvolumen umgesetzt wird. Der IT-Verband Bitkom rät deswegen dazu, die Datenverbindung im Ausland manuell auszuschalten. So werden Kosten durch Datenübertragungen im Hintergrund minimiert.

Zweitens: „Roamingkosten gelten nicht für Schiffe oder im Flugzeug. Da gibt es keine Preishöchstgrenzen“, sagt Carola Elbrecht vom Bundesverband der Verbraucherzentralen. Weil die Schiffsnetze teure Satellitenverbindungen nutzen, können unbemerkt Kosten von bis zu 10 Euro pro Minute entstehen. Datenverbindungen sind noch teurer. Auf Kreuzfahrtschiffen gilt: Handy aus.

6. Gibt es weitere Ausnahmen?

An der Grenze zu Nicht-EU-Ländern – etwa zur Schweiz oder zur Türkei - könnte sich das Handy versehentlich in ein fremdes Netz einwählen. „Da greift die Regelung natürlich nicht“, sagt Schulze-Wethmar. Sie empfiehlt, an den EU-Außengrenzen die automatische Netzauswahl unbedingt auszustellen – und bei einem längeren Aufenthalt eine ausländische SIM-Karte zu kaufen.