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Arbeitsrecht Kein Geld für Lehrer mit befristetem Vertrag

09.07.2008, 05:00

Mainz (dpa). Ein Lehrer, dessen befristeter Arbeitsvertrag vor den Sommerferien abläuft, hat keinen Anspruch auf Bezahlung während der Ferien. Das entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz in einem Urteil. Dies gilt nach dem Richterspruch selbst dann, wenn der betroffene Lehrer nach den Ferien einen neuen Arbeitsvertrag erhält und die schulfreie Zeit genutzt hat, um sich auf den Unterricht vorzubereiten (Az. Sa 708 / 07).

In diesem Fall war die Klägerin seit November 2002 beschäftigt. Sie hatte befristete Arbeitsverträge abgeschlossen. Als einer ihrer Verträge im Juli 2006 auslief und ein neuer Arbeitsvertrag erst zum 1. August 2006 geschlossen wurde, erhielt die Klägerin für die Sommerferien kein Gehalt. Sie hielt diese Praxis für rechtswidrig.

Die Richter am Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz teilten die Auffassung der Klägerin allerdings nicht. Für das geltend gemachte Gehalt sah das Gericht in Mainz keine rechtliche Grundlage.

Es sei typisch für befristete Arbeitsverträge, dass sie nicht durch Kündigung oder Aufhebung, sondern durch Zeitablauf endeten.