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Feuerwerk Sicher durch die Silvesternacht

Verkaufsstart: Wer Silvester unvorsichtig feiert, läuft Gefahr, sich selbst und Andere zu verletzen.

27.12.2019, 23:01

Berlin (vs) l In Deutschland wird das neue Jahr traditionell mit Leuchtfeuerwerk, Böllern und Raketen begrüßt. Dieser Brauch wurzelt in der vorchristlichen Tradition, an Silvester durch Lärm „böse Geister“ zu vertreiben. Doch zu Silvester nimmt die Zahl an Verbrennungen und Verletzungen drastisch zu. Krankenhäuser stellen sich daher schon auf Notfälle ein, Feiernde können sich mit ein paar Verhaltensregeln rüsten.

Zunächst sollte Feuerwerk grundsätzlich nur in seriös wirkenden Geschäften gekauft werden, wie Baumärkten, Supermärkten oder Drogerien. Und: Wer in Deutschland Silvester feiert, sollte hier sein Feuerwerk kaufen. In Nachbarländern wie Polen gelten andere Sicherheitsstandards. Feuerwerk, das dort zulässig ist, kann hierzulande sogar verboten sein. Der Import in Deutschland nicht zugelassener Feuerwerkskörper kann zu einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren führen.

Jedes einzelne Feuerwerksprodukt muss in Deutschland ein CE-Kennzeichen und die Prüfnummer der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) tragen. Nur dann ist es von der BAM auf seine Sicherheit hin überprüft worden und entspricht nicht den gültigen EU-Richtlinien und den deutschen Vorschriften. Wichtig ist auch die Registriernummer des Herstellers auf den Feuerwerkskörpern. „Wenn Feuerwerk nicht gekennzeichnet ist, sollte man die Finger davon lassen“, warnt Explosions- und Brandschutzexperte Hermann Dinkler. „Viele illegale Böller haben eine weitaus stärkere Explosionswirkung als legale Produkte. Die Folgen können dramatisch sein, so zum Beispiel Knalltraumata mit Ohrgeräuschen oder sogar Hörverlust. Es können aber auch Finger oder die ganze Hand weggerissen werden, wenn der Knallkörper frühzeitig in der Hand explodiert.“

„Feiernde sollten Gebrauchsanweisung und Sicherheitshinweise für das Feuerwerk lesen, bevor sie um Mitternacht mit der Böllerei anfangen“, rät Dinkler. Auch die Altershinweise auf dem Feuerwerk sind zu beachten. So genanntes Kleinfeuerwerk der Gefahrenkategorie F2, unter das auch das klassische Silvesterfeuerwerk fällt, darf erst ab 18 Jahren gezündet werden. Kleinstfeuerwerk, also Knallerbsen oder Wunderkerzen, dürfen hingegen schon Kinder und Jugendliche benutzen. Hierbei ist wichtig, vor allem Kinder über den richtigen Umgang aufzuklären und auf mögliche Gefahren hinzuweisen.

Grundregel Nummer Eins ist die Einhaltung eines ausreichenden Sicherheitsabstands. „Knallkörper und Raketen niemals in der Hand zünden, hierbei können schwere Verletzungen entstehen“, sagt Dinkler. Am sichersten ist es, Knaller auf den Boden zu legen und sie dort anzuzünden. Geleerte Sektflaschen in einem Getränkekasten eignen sich aufgrund ihres Gewichts und Festigkeit gut als stabile Abschussrampe für Raketen. Wichtig dabei: Die Raketen nicht in unmittelbarer Nähe hoher Gebäude oder Bäume zünden und überprüfen, ob der Weg in den Himmel frei ist. Außerdem niemals Körperteile über das Feuerwerk halten oder Feuerwerk auf Menschen und Tiere richten. „Versuchen Sie niemals, Feuerwerk noch einmal anzuzünden, wenn es beim ersten Mal nicht gezündet hat“, warnt Dinkler. Blindgänger sollten mit Wasser gelöscht und in einer mit Wasser gefüllten Plastiktüte entsorgt werden. Da immer die Gefahr besteht, dass sich Feuerwerk versehentlich entzündet, sollte es niemals direkt am Körper transportiert werden, also zum Beispiel in der Hosen- oder Jackentasche.

Eine weitere Grundregel lautet: Feiernde sollten einen klaren Kopf behalten und insbesondere nicht betrunken mit Feuerwerk hantieren. „Alkohol beeinflusst die Reaktionsfähigkeit und enthemmt – schlechte Voraussetzungen für einen sicheren Umgang mit Raketen und Böllern“, sagt Dinkler.

In der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- oder Altersheimen darf man prinzipiell keine Böller oder Raketen zünden. In einigen Großstädten wie Berlin und Hannover gibt es außerdem Verbotszonen für Feuerwerk. Die Gründe hierfür sind vielfältig: Einige Städte äußerten Sicherheitsbedenken und wollen damit gegen Verletztenzahlen und Brände, die es in den vergangenen Jahren gegeben hatte, vorgehen. Andere reagieren damit auf die erhöhten Feinstaubwerte in der Silvesternacht und die Müllberge am Neujahrstag.

Entfernen sie alle brennbaren Gegenstände vom Balkon und aus dem Garten. Stellen sie sicher, dass alle Türen und Fenster fest verschlossen sind, damit keine Rakete sich den Weg ins Innere bahnen kann. Fahrzeuge sollten in einer ruhigen Gegend abgestellt werden, in der üblicherweise nicht viel geböllert wird.

Böller und Raketen können an Autos Lack- und Glasschäden verursachen. Weitaus gefährlicher können Scherze Feiernder werden, die beispielsweise Böller im Radkasten gezündet oder in den Auspuff gesteckt haben. Schauen Sie sich Ihr Auto deswegen zu Neujahr genau an, bevor Sie die Fahrt aufnehmen. Wenn Sie Schäden bemerken, sollten Sie diese bei der Polizei anzeigen und danach der Versicherung melden. Die Teilkaskoversicherung springt bei Brand- oder Explosionsschäden ein, bei mutwilliger Zerstörung oder Schäden durch herabgefallene Raketen übernimmt die Vollkaskoversicherung.