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Altersvorsorge Was, wenn die Rente nicht reicht?

Die gesetzliche Rente reicht im Alter oft nicht aus. Kapitalbildende Renten- oder Lebensversicherungen können helfen.

11.04.2018, 23:01

Mainz (dpa) l In Zeiten von Niedrigzinsen sind viele Verbraucher verunsichert: Lohnt sich meine Renten- oder Lebensversicherung überhaupt noch als Altersvorsorge? Eine pauschale Antwort gibt es nicht. Aber eine Bestandsaufnahme kann bei der Entscheidung helfen. Es sei wichtig, sich mit dem Thema laufend zu beschäftigen. Das Motto sollte nicht sein: „Vor zehn Jahren abgeschlossen, in zwanzig Jahren wird es ausgezahlt, und es wird schon alles gutgehen.“

Welchen Vertrag soll ich kündigen und welchen besser nicht?

Vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossene Altverträge sollten nur in größter Not gekündigt werden, sagt Michael Wortberg, Versicherungsexperte bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in Mainz. Der Vorteil sei, dass sie steuerfrei zur Auszahlung kommen und dass die Garantiezinsen bis zu vier Prozent betragen. „Das kriegen Sie heute mit keiner festverzinsten Anlage mehr. Diese Vorteile holen Sie nicht durch Kündigung und Wechsel auf.“ Ab 2005 abgeschlossene Neuverträge sind bei der Auszahlung nicht steuerfrei und haben in der Regel eine minimale Garantieverzinsung. Wer überlegt, einen solchen Vertrag zu kündigen, sollte sich beraten lassen, ob sich das lohnt und wie er das freigewordene Geld investieren könnte.

Wie lassen sich Beiträge sparen?

Oft werden die Prämien für kapitalbildende Versicherungen monatlich gezahlt. Viele Versicherer erheben darauf aber teure Ratenzuschläge. „Sie zahlen bis zu fünf Prozent mehr, bezogen auf den Jahresbeitrag“, erklärt Wortberg. Es kann günstiger sein, auf jährliche Zahlungen umzustellen. „Das müsste man beim jeweiligen Versicherer nachfragen“, sagt Thomas Menning, Lebensversicherungsexperte beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin. „Entweder verringert sich die Beitragszahlung, oder die Versicherungssumme steigt leicht.“ Auch Zusatzversicherungen sollten auf den Prüfstand. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz ist etwa eine Unfalltod-Zusatzversicherung nicht notwendig.

Was ist mit einer zusätzlichen Berufsunfähigkeitsversicherung?

Wer den Hauptvertrag kündigt, verliert auch den Nebenvertrag, zum Beispiel eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU). Wenn die Police gute Bedingungen biete, die BU gebraucht werde und man keine neue bekomme, müsse man den Altvertrag behalten, erklärt Wortberg. Bei den älteren Verträgen, insbesondere aus den 1990er Jahren sei die Wahrscheinlichkeit aber hoch, dass die Bedingungen ohnehin nichts taugten. Bei einer Koppelung sollte also zuerst die BU auf den Prüfstand, bevor man überlegt, was mit dem Hauptvertrag geschieht. „Deswegen raten wir von vornherein, diese wichtigen Versicherungen von Altersvorsorgeverträgen zu trennen“, betont Boss.

Ist eine dynamische Beitragsanpassung sinnvoll?

Im Prinzip schon, denn höhere Beiträge erhöhen den Auszahlungsbetrag. Wer knapp bei Kasse ist, kann der dynamischen Erhöhung aber zwei Jahre hintereinander widersprechen. Erst beim dritten Widerspruch erlischt die Dynamik. Bei einer Lebensversicherung kann es aus Sicht von Wortberg allerdings sinnvoll sein, ab einem Alter von etwa 45 Jahren die Dynamik ganz herauszunehmen.

Denn je älter man werde, desto mehr von den Beitragserhöhungen fließt in den Risikoanteil der Versicherung – und nicht in deren verzinsten Sparanteil.

Worauf muss ich achten, wenn ich mich von dem Vertrag trennen will?

Alle Möglichkeiten sind mit Verlusten verbunden. Der beste Weg ist laut Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, einen Vertrag komplett rückabzuwickeln. Das ist jedoch laut Rechtsprechung nur bei bestimmten Verträgen möglich. Das sollten Verbraucher von unabhängigen Fachleuten prüfen lassen. Mit Blick auf Rückabwickler sagt Menning: „Man sollte sich vorher erkundigen, ob es ein seriöses Unternehmen ist, weil es in letzter Zeit schwarze Schafe gab, die die Kunden um ihr Erspartes gebracht haben.“

Ein anderer Weg ist der Verkauf der Police. Auch hier ist Vorsicht geboten, warnt Wortberg: „Wenn jemand sagt ‚Du kriegst jetzt einen Teil des Geldes und in zehn Jahren das Dreifache nochmal‘ – bitte die Finger davon lassen!“ Bei einer Kündigung zum Rückkaufswert wiederum werden Sparbetrag und erwirtschaftete Zinsen ausgezahlt. Das ist bei jungen Verträgen aber oft eine Summe weit unter dem Eingezahlten.

Welche Möglichkeiten gibt es noch?

Auch eine Beitragsfreistellung sei möglich, erklärt Boss. „Man könnte, wenn es die Versicherungsgesellschaft anbietet, die Beitragszahlungen für eine gewisse Zeit aussetzen oder auch den Vertrag gänzlich umstellen.“ Auch eine Laufzeitverkürzung ist in der Regel möglich.

Doch Achtung: Dadurch könnten sich wesentliche Vertragsinhalte ändern, und bei Altverträgen könnte sogar die Steuerfreiheit flöten gehen.