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Finanzen Grundsteuererlass bei Mietausfall

Bei Mietausfällen können Vermieter einen Teilerlass der Grundsteuer beantragen. Zuständig sind die Steuerämter der Städte und Gemeinden

11.02.2019, 06:50

Berlin (dpa) l Hatten Vermieter im vergangenen Jahr unverschuldet Mietausfälle, können sie einen Teilerlass der Grundsteuer beanspruchen. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. Entsprechende Anträge für 2018 können bis zum 1. April gestellt werden.

Zuständig für den Antrag sind die Steuerämter der Städte und Gemeinden, in den Stadtstaaten die Finanzämter. Die Grundsteuer für vermietete Immobilien wird erlassen, wenn die Mieterträge entweder um mehr als 50 Prozent hinter dem normalen Rohertrag einer Immobilie zurückgeblieben sind oder eine Immobilie vollkommen ertraglos war.