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Wenn das Geld nicht reicht Bundessozialgericht stärkt Recht auf Sozialbestattung

30.09.2009, 04:58

Kassel ( ddp ). Trotz stetig steigender Ausgaben für Sozialbestattungen dürfen Kommunen die Kosten für die Beerdigung armer Menschen nicht ohne weiteres vermögenden Verwandten aufbürden. Das entschied gestern das Bundessozialgericht ( BSG ) in Kassel.

Geklagt hatte eine " Hartz-IV " -Empfängerin aus Köln, die die 1394, 12 Euro teure Einäscherung und Bestattung ihres gestorbenen Ehemanns vom Sozialamt bezahlt bekommen wollte. Die Behörde weigerte sich jedoch und verwies die Klägerin darauf, sich das Geld bei ihrer nicht-bedürftigen Schwiegermutter zu holen. Deutschlands oberste Sozialrichter erklärten dieses Vorgehen nun in höchster Instanz für rechtswidrig ( Az .: B 8 SO 23 / 08 R ).

Nach Ansicht des Sozialamts hätte die Ehefrau ihre zahlungsunwillige Schwiegermutter notfalls mit einer Klage zur Übernahme der Bestattungskosten zwingen müssen. Die Kasseler Richter hielten das angesichts der geringen Erfolgsaussichten eines derartigen Zivilprozesses aber für unzumutbar. " Die Schwiegermutter könnte nur haften, wenn sie ihrem 58-jährigen Sohn noch unterhaltsverpfl ichtet gewesen wäre ", sagte Senatsvorsitzender Wolfgang Eicher. Das sei aber höchst zweifelhaft. Bei solch unsicheren Ansprüchen dürfe das Sozialamt das Risiko einer Klage gegen reiche Verwandte grundsätzlich nicht den Hilfeempfängern überlassen, sondern könne allenfalls selbst vor Gericht ziehen.

Dennoch gab der Senat der Klage nicht statt, sondern verwies das Verfahren zurück ans nordrhein-westfälische Landessozialgericht ( LSG ) in Essen. Denn Voraussetzung für eine Bestattung auf Kosten des Sozialamts sei, dass die Klägerin tatsächlich bedürftig sei. Dies sei aber bislang noch nicht eindeutig geklärt worden.

Die Zahl der Sozialbestattungen nimmt in Deutschland seit einigen Jahren kontinuierlich zu. Grund ist unter anderem die Abschaffung des Sterbegelds als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung zum 1. Januar 2004.

Eine bundesweite Statistik liegt nicht vor. Allein in Nordrhein-Westfalen aber verdoppelten sich die Ausgaben der Kommunen für Beerdigungen armer Menschen nach Angaben der Landesregierung von 6, 6 Millionen Euro im Jahr 2005 auf 13, 3 Millionen Euro im Jahr 2008.