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Arbeitsessen von der Steuer absetzen

03.02.2009, 05:05

Berlin. Ab sofort können alle Arbeitnehmer die Kosten für berufliche Essenseinladungen und Geschenke von der Steuer absetzen. Bislang war das nur für Beschäftigte mit einem erfolgsabhängigen Gehalt möglich. Wie die Zeitschrift " Guter Rat " in ihrer aktuellen Ausgabe berichtet, erwarten die Finanzämter in der Steuererklärung allerdings für jedes Geschenk und jede Einladung eine genaue Begründung. Nur der Vermerk " Geschäftsgespräch " reiche dem Fiskus nicht. Ein möglicher Vertragsabschluss oder die Erwartung einer Beförderung seien jedoch im Fall des Falles ausreichende Gründe für Bewirtungskosten und Geschenke. (ddp)