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Gericht Hundehalter nach Unfall vor Gericht

Wenn ein Hund ohne Leine läuft, muss er aufs Wort gehorchen. Verursacht ein Tier einen Unfall, kann dies den Halter vor Gericht bringen.

05.02.2021, 23:01

Osnabrück (dpa) l Gehorcht ein frei laufender Hund nicht und bringt er jemanden zu Fall, kann sich der Hundehalter dadurch strafbar machen. Es kann dann eine fahrlässige Körperverletzung vorliegen, für die er eine Geldstrafe zahlen muss. Das hat das Landgericht Osnabrück entschieden (Az.: 5 Ns 112/20), wie das Rechtsportal des Deutschen Anwaltvereins mitteilt.

In dem Fall hatte der Angeklagte mit seinen beiden nicht angeleinten Schäferhunden das Haus verlassen. Unvermittelt stürzten die Hunde auf eine Frau zu. Diese stürzte und verletzte sich an Hals und Kopf. Die Staatsanwaltschaft erhob daraufhin Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung. Das Amtsgericht verurteilte den Hundehalter zu einer Geldstrafe wegen fahrlässiger Körperverletzung. Das Landgericht bestätigte diese Entscheidung und reduzierte nur die Tagessatzhöhe.

Aus Sicht der Richter hatte der Hundehalter in der Situation seine Sorgfaltspflichten verletzt: Mit einem größeren Hund dürfe man in Wohngebieten nicht spazieren gehen, wenn dieser nicht aufs Wort hört.