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Unfallkassen zahlen nicht für jeden Invaliditätsgrad Schulsportunfälle auch der privaten Versicherung melden

22.08.2006, 04:56

Berlin - Schüler haben von Amts wegen einen kleinen Schutzengel. Der ist da, sobald sich der junge Mensch auf den Weg zur Schule macht. Ist er nach dem Unterricht wieder zu Hause, verabschiedet sich der Schutzengel allerdings. Für Unfälle in dieser Zeit sollten Eltern privat vorsorgen.

Die Schutzengel gibt es wirklich, nur sind sie ganz unromantisch Behörden der Länder : die Unfallkassen. Sie kümmern sich um die Bezahlung der medizinischen Versorgung nach einem Unfall an der Schule, um Rehabilitation oder Rentenzahlungen.

Die Unfälle an den deutschen Bildungseinrichtungen sind rückläufig. Im letzten Jahr wurden etwa 1, 4 Millionen Schulunfälle registriert, rund 150 000 weniger als noch zu Beginn des Jahrhunderts. Am riskantesten ist immer noch der Sportunterricht. Dort verletzten sich etwa 600 000 Schüler. Dabei weisen Ballspiele und Geräteturnen, wie etwa Bockspringen, die höchsten Unfallquoten auf. Auch das Pausengeschehen ist mit 400 000 Verletzten pro Jahr unfallträchtig. In der Regel sind die Blessuren nicht dramatisch. Das " Veilchen " verblasst, und der geprellte Arm heilt.

Andere Unfälle gehen nicht so glimpflich aus : Jedes Jahr werden rund 1 700 Schüler so schwer verletzt, dass ihnen eine gesetzliche Unfallrente gezahlt werden muss. Diese Renten werden nach dem Alter des Schülers und dem Grad der Schädigung berechnet : Ein 13-Jähriger bekommt beispielsweise nach einem Bruch der Speiche am Arm eine monatliche Rente von 91, 78 Euro in den neuen und 108, 89 Euro in den alten Bundesländern. Die Vollrente, etwa bei einer Querschnittslähmung nach einem Sturz vom Reck, beträgt für den Schüler 458, 89 Euro beziehungsweise 544, 44 Euro monatlich. Bedingung : Die so genannte Erwerbsminderung muss mindestens 20 Prozent betragen und mindestens 26 Wochen andauern.

Abgesehen von den geringen Summen - die gesetzliche Unfallversicherung wirkt nur temporär. Sie gilt nur, wenn der Unfall auf dem Schulweg, in der Schule selbst oder bei schulischen Veranstaltungen passierte. Dort jedoch, wo die meisten Unfälle geschehen, in der Freizeit und im Haushalt, ist der gesetzliche Schutzengel nicht zuständig. Bleibt nur ein privater " Zusatzengel " als Alternative.

Risiko Invalidität

Auch nach Einschätzung der Verbraucherzeitschrift " Finanztest " ist eine private Unfallversicherung insbesondere für Kinder und Jugendliche in der Ausbildung sinnvoll. Vorsorgen sollte man in erster Linie für das existenzielle Risiko einer hohen Invalidität. Dafür gibt es so genannte Progressionstarife. Bei einem Vertrag mit einer Versicherungssumme von 100 000 Euro kann bei 100 Prozent Invalidität das Fünffache der vereinbarten Summe, also 500 000 Euro, ausgezahlt werden. Das wäre bei einer Querschnittslähmung oder völliger Erblindung der Fall.

Berechnet wird der Invaliditätsgrad nach einer festgelegten Gliedertaxe. Die unfallbedingte Erblindung eines Auges bedeutet eine 50-prozentige Invalidität, der Verlust oder die völlige Funktionsunfähigkeit eines Zeigefi ngers 10, eines Daumens 20 und eines Fußes 40 Prozent. Sind mehrere Organe durch den Unfall dauerhaft geschädigt, werden die verschiedenen Werte addiert. Mehr als 100 Prozent Invalidität gibt es selbstverständlich nicht. Die Kosten für eine private Unfallpolice sind überschaubar. Etwa 90 Euro pro Kind und Jahr sind für den erwähnten Vertrag zu zahlen.

Das Geld aus der privaten Unfallversicherung wird nicht auf andere Leistungen angerechnet, sondern zusätzlich ausgezahlt. Eine Verletzung beim Schulsport sollte also nicht nur der gesetzlichen, sondern gleichzeitig auch der privaten Unfallversicherung gemeldet werden. Bleiben erhebliche körperliche Schäden nach dem Sportunfall zurück, bekommt das Kind sowohl die gesetzliche Rente als auch das Geld der privaten Unfallversicherung. Wenn die für die gesetzlichen Unfallkassen maßgebliche Erwerbsminderung unter 20 Prozent liegt, bekommt der Schüler die gesetzliche Rente nicht. Wohl aber die vereinbarte Summe von der privaten Unfallversicherung, da diese für jeden Invaliditätsgrad zahlt.