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Wird Steuerberatung steuerlich anerkannt?

25.04.2008, 05:00

Ich habe meine Steuererklärung für 2007 von einem Steuerberater machen lassen. Werden die Kosten dafür als steuermindernd anerkannt ? Es antwortet Detlef Pilz, Geschäftsführer des Steuerberaterverbandes Niedersachsen / Sachsen-Anhalt.

In den Streitpunkt Steuerberatungskosten ist Bewegung gekommen, deshalb sollten Sie diese Kosten auf jeden Fall komplett in der Steuererklärung angeben. Seit 2006 war nur der Abzug von Steuerberatungskosten als Werbungskosten bei der Erzielung irgendwelcher Einkünfte zulässig. Als private veranlasste Sonderausgaben konnten diese seitdem jedoch nicht mehr abgezogen werden.

Hier hat der Fiskus jüngst einen Schritt in Richtung Steuerzahler getan : In einem ganz neuen Schreiben weist das Bundesfi nanzministerium die Finanzämter an, Steuerbescheide für 2006 und 2007 in puncto Steuerberatungskosten nur " vorläufig " zu erlassen. Das bedeutet, wenn der Bundesfinanzhof oder das Bundesverfassungsgericht, bei dem derzeit entsprechende Klagen liegen, den Abzug generell wieder zulassen sollte, dann können alle Steuerzahler auch rückwirkend davon profi tieren. Der Bescheid wird automatisch geändert, der Steuerzahler muss nichts unternehmen – vorausgesetzt, er hat die Kosten vorher angegeben.

Der Deutsche Steuerberaterverband hat die Klage unterstützt, weil der gestrichene Abzug nach seiner Ansicht gegen das Leistungsfähigkeitsprinzip verstößt. Einmal entstehen Steuerberatungskosten

zwangsläufig, weil viele Bürger gesetzlich zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind. Zum anderen ist das Steuerrecht in Deutschland so kompliziert, dass wohl nur eine Minderheit dazu in der Lage ist, die Erklärung ohne fachkundige Hilfe eines Steuerberaters zu erstellen. Und dann müssen auch die Kosten dafür berücksichtigt werden.