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Viele Studenten müssen keine Sozialabgaben zahlen

19.07.2007, 04:56

Müssen bei der Aufnahme eines Studentenjobs zeitliche oder finanzielle Obergrenzen beachtet werden ? Es antwortet Ines Rödiger, Studentenberaterin der Barmer in Magdeburg.

Generell ist zwischen Vorlesungs- und vorlesungsfreier Zeit zu unterscheiden, wenn es um die versicherungsrechtliche Beurteilung der Studentenjobs geht. Wird die Tätigkeit ausschließlich in den Ferien ausgeübt, zahlt der Studierende keine Beiträge. Das trifft sowohl für die Kranken- und Pflege- als auch für die Arbeitslosenversicherung zu. Dabei ist egal, wie hoch die Entlohnung ausfällt oder wie viele Stunden gejobbt werden. Allerdings gibt es eine Ausnahme für Studenten, die im Verlauf eines Jahres mehrere Jobs wahrgenommen haben, bei denen die Arbeitszeit regelmäßig über 20 Stunden in der Woche lag oder deren Tätigkeiten insgesamt mehr als 26 Wochen dauerten. Dann wird der Studierende versicherungsrechtlich zum Arbeitnehmer. Das bedeutet, es sind Beiträge zur Sozialversicherung zu entrichten. Günstiger sieht es aus, wenn der Job in den Semesterferien befristet ist und nicht mehr als zwei Monate im Jahr beträgt. Handelt es sich außerdem um die einzige Tätigkeit im zurückliegenden Jahr, dann bleibt das Einkommen ohne Beitragsabzüge zur Sozialversicherung. ( rgm )

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