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GEZ-Gebühren für Fernseher im Garten?

25.04.2006, 04:55

Frage : Die Fußballweltmeisterschaft steht kurz bevor. Bei gutem Wetter möchte ich auch im Garten die Fußballspiele verfolgen. Fällt für ein Fernsehers in der Gartenlaube eine zusätzliche Rundfunkgebühr an ? Es antwortet Simone Meisel von der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt.

Die Rechtsgrundlage für die Erhebung der Rundfunkgebühren ist der Rundfunkgebührenstaatsvertrag. Darin ist festgeschrieben, dass keine Rundfunkgebühren für weitere Rundfunkempfangsgeräte – also tr agbare Zweitgeräte – zu zahlen sind, wenn diese nur vorübergehend außerhalb der eigenen Wohnung zum Fernseh- oder Radioempfang aufgestellt werden.

Auf der Homepage der Gebühreneinzugszentrale ( GEZ ) – unter www. gez. de – wurde eine ähnliche Frage gestellt : Ich bin Gebührenzahler und möchte ein tragbares Fernsehgerät jetzt mit in den Urlaub nehmen. Muss ich hierfür zusätzlich Gebühren zahlen ? Die Antwort der GEZ ist eindeutig : Nein. Wenn das Gerät nur für eine kurze Zeit mitgenommen und aufgestellt wird, besteht keine zusätzliche Gebührenpflicht. Bei dem Aufstellen eines Fernsehers nur für die Zeit der Fußballweltmeisterschaft im Garten ist die Antwort analog wie beim Urlaubsfall zu treffen.

Wird das Gerät nicht dauerhaft in der Gartenlaube aufgestellt, ist dafür auch keine zusätzliche Rundfunkgebühr zu zahlen. ( ukl )

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