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Landessozialgericht Rheinland-Pfalz: Fürs Elterngeld ist nur das Monatsnetto maßgebend

09.12.2010, 04:25

Mainz (dpa). Das Elterngeld bemisst sich nach einem Urteil des Landessozialgericht Rheinland-Pfalz allein am vorherigen monatlichen Nettoeinkommen des jeweiligen Elternteils. Eine spätere Steuererstattung, die nachträglich zu einem höheren Nettoeinkommen führt, spielt keine Rolle, wie das Mainzer Gericht in einem gestern bekanntgewordenen Urteil entschied. (Az.: L 5 EG 4/10).

Die klagende Mutter hielt diese Praxis ihrer Kreisverwaltung auch deshalb für ungerecht, weil andererseits Eltern begünstigt werden, die sich von vornherein einen Freibetrag in die Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Die Richter argumentierten, mit dem Elterngeld solle jungen Eltern die Möglichkeit gegeben werden, ihren bisherigen Lebensstandard beizubehalten. Dieser werde durch das monatliche Nettoeinkommen geprägt. Steuererstattungen würden dagegen regelmäßig als zusätzliche und unerwartete Einnahmen angesehen.