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Statt Urlaubsgeld Zuschuss für den Kindergarten Steuerfreie Extras vom Arbeitgeber

14.05.2014, 01:20

Berlin (dpa) l Viele Beschäftigte freuen sich über eine Gehaltserhöhung. Doch es muss nicht immer Geld sein. Steuerfreie Extras können sich auszahlen. Allerdings nur, wenn man einige Regeln beachtet. "Ein besonderes Augenmerk legen die Finanzämter darauf, dass die Leistungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt werden", erläutert der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BDL) in Berlin.

Überlegenswert ist, eine freiwillige Leistung gegen eine andere freiwillige Leistung zu tauschen. Denkbar wäre zum Beispiel der Verzicht auf freiwillig gezahltes Urlaubs- oder Weihnachtsgeld gegen einen Kindergartenzuschuss. Der Effekt: Urlaubs- und Weihnachtsgeld ist ganz steuer- und sozialversicherungspflichtig, zusätzlich zum Arbeitslohn gezahlten Kita-Gebühren nicht.

Zahlt der Chef keine freiwilligen Leistungen und auch keine Gehaltserhöhung in Form von Kindergartenzuschüssen, besteht die Möglichkeit einer Bruttolohnumwandlung. Der Arbeitnehmer verzichtet dabei arbeitsvertraglich auf einen Teil seines Bruttogehalts und bekommt stattdessen steuer- und sozialversicherungsfreie Kindergartenzuschüsse. Im günstigsten Fall haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen finanziellen Effekt. Zu beachten: Bei Leistungen, die zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn gezahlt werden, darf kein vertraglich vereinbarter Anspruch bestehen. Wird der Zuschuss im Arbeitsvertrag zugesichert, besteht ein Anspruch darauf - der Steuervorteil entfällt.