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Verbraucherrecht Rückerstattung bei stornierten Flügen

18.07.2014, 01:23

Magdeburg (ksi) l Ob aus Angst vor Unruhen in Israel oder plötzlicher Erkrankung - wer seinen Flug kurzfristig, ganz gleich aus welchem Grund, storniert, hat Anrecht zumindest auf eine teilweise Rückerstattung seiner Kosten. "Denn zum Beispiel Steuern und Gebühren fallen dann für die Fluggesellschaft nicht an", erklärt Gabriele Emmerich von der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt.

Die ersparten Ausgaben muss eine Fluggesellschaft dem Kunden erstatten, berichtet auch die Zeitschrift "Finanztest" der Stiftung Warentest.

Allerdings rücken die meisten Airlines das Geld nicht ohne weiteres heraus. Eine Frankfurterin musste erst vor Gericht ziehen, bis Turkish Airlines ihr 95 Prozent des Reisepreises, in diesem Fall 1140 Euro, erstattete. Die Richter des Amtsgerichtes Frankfurt am Main (Az. 29 C 2391/13 (44) entschieden nach der 95-Prozent-Regel des Paragrafen 649 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

Viele Fluggesellschaften versuchen, diese für sie ungünstige Regelung durch eigene Stornoklauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu umgehen. Das funktioniert aber nur, wenn bei Buchung darauf hingewiesen wurde und die Klausel fair ist. Einige Gerichte haben schon unfaire Klauseln gekippt.

Doch nicht alle Airlines sperren sich. Billigflieger Tuifly bietet beispielsweise von sich aus eine Erstattung der passagierbezogenen Steuern und Gebühren an, verlangt für die Bearbeitung allerdings eine Servicegebühr.

Verbraucherschützer empfehlen, es in jedem Fall zu versuchen, zumindest Steuern und Gebühren zurückzubekommen.

Dafür gibt es beispielsweise ein Musterschreiben auf der Internetseite des ADAC. Darin werden die Flugdaten sowie die Kontoverbindung eingetragen. Lehnt die Fluggesellschaft die Rückerstattung ab, sollte man nicht aufgeben. Wer einen teuren Flug gebucht hatte und eine Rechtschutzversichung hat, sollte sich einen Anwalt nehmen, empfiehlt Finanztest. Ohne eine Rechtschutzversicherung, die die Kosten eines Streits übernimmt, ist die Schlichtungs- stelle für den öffentlichen Personenverkehr der bessere Ansprechpartner.