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E-Zigaretten Dampfen statt Rauchen

Die Benutzer von E-Zigaretten schätzen an den elektrischen
Glimmstängeln, dass sie die Nikotinmenge dosieren und Geschmacksstoffe
auswählen können. Das Bundesverwaltungsgericht hat nun entschieden, dass
es sich nicht um Arzneimittel handelt.

Von Kerstin Singer und Tobias Roitsch 21.11.2014, 01:12

Magdeburg l "Es ist das gleiche Empfinden wie bei einer Zigarette", berichtet Claudia Haucke. Sie betreibt in Schönebeck und Hannover ein Geschäft für elektronische Zigaretten. Viele ihrer Kunden wollen gar nicht mit dem Rauchen aufhören, sondern nur die gesundheitlichen Risiken mindern.

Bei E-Zigaretten entsteht das Nikotin nicht bei der Verbrennung von Tabak sondern wird als "Liquid", also als Flüssigkeit, verdampft und der Dampf dann inhaliert. Dadurch entstehen keine Rußpartikel. "Statt 4000 unterschiedlichen Stoffen sind dann nur fünf enthalten", erklärt Claudia Haucke.

Verschiedene Aromen

Etwa 70 Euro müssen für ein Starterset investiert werden. Dazu gehören zwei E-Zigaretten eines Markenherstellers sowie zwei Liquids. "Im Vergleich zu Zigaretten reduzieren sich die Kosten auf ein Drittel", so Haucke.

Die elektronische Zigarette verfügt unter anderem über einen Akku. Ist der leer, dauere das Laden an der Steckdose ungefähr zweieinhalb Stunden. Mit der Energie wird ein Draht im Verdampfer, dem zweiten wichtigen Bauteil der E-Zigarette, zum Glühen gebracht. So wird das Liquid verdampft und über ein Mundstück eingesogen.

Die Liquids gibt es in unterschiedlichen Zusammensetzungen, mit und ohne Nikotin und mit vielen Aromen: Tabak, Früchte, Pflanzen, bis hin zu Cola und Cappuccino. "Nikotinlos dampfen aber die wenigsten", berichtet sie.

Die Nikotinkonzentrationen reichen von sechs, zwölf bis 18 Milligramm pro Milliliter (mg/ml). Zwölf Milligramm pro Milliliter entsprechen der Nikotinmenge von etwa 13 Zigaretten pro Tag.

Lange Zeit herrschte Unklarheit darüber, ob die nikotinhaltigen Liquids frei verkauft werden dürfen oder ob sie als Arzneimittel anzusehen sind. Dass es sich nicht um Medikamente handelt, entschied am gestrigen Donnerstag das Bundesverwaltungsgericht in letzter Instanz. Damit dürfen sie auch weiterhin in Tabakläden und im Internet verkauft werden.

Ob E-Zigaretten in Nichtraucherzonen benutzt werden dürfen oder nicht, darüber wird in den Bundesländern noch vor Gericht gestritten. In Sachsen-Anhalt gibt es bislang keine besondere Regelung dazu. "Ich rate dazu, in der Kneipe den Kellner vorher zu fragen", sagt Haucke. Meist dürfe man dann einen Probezug machen, damit die Umstehenden die Geruchsbelästigung einschätzen könnten. Meist sei nichts zu riechen.

Derzeit tun sich Experten noch schwer, die Gesundheitsgefahr der E-Zigaretten einzuschätzen. Das Problem ist, dass die Zusammensetzung der Liquids nicht vorgeschrieben ist, oft eine genaue Kennzeichnung der Inhaltsstoffe fehlt. Das hat auch eine Untersuchung der Zeitschrift "Ökotest" (Mai 2014) bestätigt. Sie fand beispielsweise im eigentlich als nikotinfrei beworbenen Red-Kiwi-Produkt "Selection Liquid Golden South Tobacco" doch Nikotin. Außerdem steckten in allen geprüften Liquids außer dem Red-Kiwi-Produkt krebserregende Stoffe wie Formaldehyd und Acetaldehyd. Allerdings lagen die Mengen deutlich unter denen, die im Zigarettenrauch sonst stecken.

Viele Überprüfungen

"Das trifft auf unsere Produkte überhaupt nicht zu", so Claudia Haucke. Sie verkaufe nur Liquids mit Zertifikat. "Diese werden zum einen vom britischen General Medical Council kontrolliert, von Fresenius zertifiziert sowie vom Gesundheits- bzw. Eichamt geprüft. Wir werden oft durch das Gesundheitsamt und die zuständigen Behörden überprüft", berichtet sie. Außerdem würden die Produkte aus den einzelnen Läden vom Amtsapotheker ständig aus den Geschäften abgeholt und geprüft, so Haucke.

Die größte Gefahr sieht das Bundesinstitut für Risikobewertung darin, dass die Liquids selbst gemischt werden können. Dadurch könne nicht eingeschätzt werden, wie schädlich die Emissionen durch den Dampf seien. Auch eine Überdosierung des Nikotins sei gefährlich.