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Zusatzbeiträge bei Krankenkassen Mitglieder haben ein Sonderkündigungsrecht

25.11.2014, 01:12

Magdeburg (sj) l Vermutlich nahezu alle Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen werden bis Jahresende einen Brief ihrer Kasse bekommen, in dem ein Zusatzbeitrag ab 1. Januar 2015 angekündigt wird. Hintergrund ist, der allgemeine Beitragssatz wird von aktuell 15,5 Prozent auf 14,6 Prozent gesenkt. Dadurch fehlen den Kassen elf Milliarden Euro an Einnahmen, die sie durch Zusatzbeiträge decken sollen. Gesetzlich festgelegt ist er auf 0,9 Prozent im Schnitt aller Kassen. Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gibt Hinweise:

1. Gibt es Personengruppen, die den Zusatzbeitrag nicht leisten müssen?

Beitragsfrei mitversicherte Familienangehörige wie Kinder, Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner zahlen keinen Zusatzbeitrag. Für alle anderen gilt grundsätzlich, dass der Zusatzbeitrag vom Mitglied zu erheben ist. Einige Gruppen müssen diesen Zusatzbeitrag nicht selbst tragen - das gilt für Arbeitslosengeld-II-Empfänger und Bezieher von Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, aber etwa auch für Kurzarbeiter oder Azubis mit einem Gehalt unter 325 Euro.

2. Gibt es dann ein Sonderkündigungsrecht?

Egal wie lange die Mitgliedschaft besteht, kann man kündigen und in eine andere Kasse wechseln, wenn ein Zusatzbeitragssatz erstmalig festgelegt oder später erhöht wird. Die Krankenkasse muss ihr Mitglied schriftlich darauf hinweisen, dass ein Zusatzbeitragssatz erhoben bzw. erhöht wird und dass damit auch ein Sonderkündigungsrecht wirksam wird. Dies muss sie bis zum Ablauf des vorangegangenen Monats tun, in dem der Zusatzbeitragssatz erhoben bzw. erhöht wird. Außerdem muss die Kasse ihre Mitglieder auf den vom Bundesgesundheitsministerium festgelegten durchschnittlichen Zusatzbeitrag aufmerksam machen sowie auf eine Online-Übersicht der Zusatzbeitragssätze aller gesetzlichen Krankenkassen.

3. Darf ich von einer Kasse mit hohem Zusatzbeitrag in eine mit niedrigem Zusatzbeitrag wechseln?

Es besteht nach wie vor freie Wahl zwischen den rund 130 gesetzlichen Krankenkassen.

4. Wird es Kassen geben, die überhaupt keinen Zusatzbeitrag erheben?

Theoretisch ist das möglich, praktisch allerdings nicht sehr wahrscheinlich. Wie groß der zusätzliche Finanzbedarf der einzelnen Kassen ist, hängt von deren jeweiliger wirtschaftlichen Situation ab. Insofern wird es sicherlich Unterschiede in der Höhe der Zusatzbeitragssätze geben, aber dass eine Kasse ganz darauf verzichten kann, ist eher unrealistisch.

5. Meine Kasse hat bisher Prämien gezahlt. Gibt es das künftig auch?

Nein, Prämienzahlungen durch die Kassen hat der Gesetzgeber zum Januar 2015 abgeschafft.

6. Werden sich künftig die Zusatzbeiträge erhöhen?

Das ist wahrscheinlich. Denn nach wie vor steigen die Leistungsausgaben der Kassen insbesondere für Krankenhaus-Behandlungen, Arzneimittel und im ärztlichen Bereich.