1. Startseite
  2. >
  3. Leben
  4. >
  5. Rundfunkbeitrag vereinbar mit Verfassung

Mitteldeutscher Rundfunk Rundfunkbeitrag vereinbar mit Verfassung

24.04.2015, 01:24

Dresden (epd) l Der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) kann nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Sachsen weiter Beiträge erheben wie bisher. Es gebe keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Beitragsregelung, teilte das Gericht am Donnerstag in Dresden mit. Es wies damit mehrere Klagen gegen den Rundfunkbeitrag ab.

Der Beitrag wird seit dem 1. Januar 2013 zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf der Grundlage eines Staatsvertrages aller Bundesländer erhoben. Zahlungspflichtig sind alle Inhaber einer Wohnung sowie Unternehmen für Betriebsstätten und Kraftfahrzeuge. Mit dieser im Freistaat Sachsen durch Landesgesetz umgesetzten Regelung wurde die zuvor erhobene, empfangsgeräteabhängige Rundfunkgebühr abgelöst.

Das Gericht habe die verfassungsrechtlichen Bedenken mehrerer Kläger gegen die Neuregelung nicht geteilt, hieß es. Unter anderem wurde die Klage eines Unternehmens zurückgewiesen, das die Beitragserhebung für Betriebstätten beanstandet hatte. Auch die Klage eines Empfänger des sogenannten Meister-Bafögs blieb erfolglos. Anders als beim BaföG für Studenten sieht der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag keine Beitragsbefreiung vor.

Nach Angaben der ARD waren zu Beginn des Jahres 2014 rund 600 Klagen vor deutschen Gerichten gegen den Rundfunkbeitrag anhängig. Im vergangenen Jahr haben der rheinland-pfälzische Verfassungsgerichtshof und der bayerische Verfassungsgerichtshof den Beitrag für vereinbar mit der jeweiligen Landesverfassung erklärt.