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Steuern Spenden für Japan einfacher absetzbar

12.04.2011, 04:32

Berlin (dapd). Für Spenden zugunsten der Katastrophenopfer in Japan gelten steuerliche Erleichterungen. Darauf hat sich das Bundesfinanzministerium mit den obersten Finanzbehörden der Länder verständigt. Für Spenden zugunsten der Opfer in Japan auf Sonderkonten öffentlicher Einrichtungen oder mildtätiger Wohlfahrtsverbände gilt zum Beispiel der vereinfachte Zuwendungsnachweis. Es genügt, den Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung - also zum Beispiel den Kontoauszug oder beim Online-Banking den PC-Ausdruck - zusammen mit der Steuerklärung vorzulegen.

Nicht nur Spenden, also Leistungen ohne Gegenleistung, sondern auch andere Formen der Unterstützung werden vor dem Hintergrund der Katastrophe bis Ende des Jahres erleichtert. Für Unternehmen werden Zuwendungen als Sponsoring-Maßnahme für diesen Fall abzugsfähig. Außerdem können Unternehmen ihren Geschäftspartnern, die Schaden erlitten haben, unentgeltlich Leistungen aus ihrem Betriebsvermögen zur Verfügung stellen - dies reicht von finanziellen Mitteln bis hin zu materiellen, wie zum Beispiel Teilen der eigenen Büroausstattung. Diese Aufwendungen sind in diesem Fall in voller Höhe als Betriebsausgaben abzugsfähig.

Die Vereinfachungen gelten vom 11. März bis 31. Dezember 2011 und sind auf der Seite des Bundesfinanzministeriums im Detail nachzulesen.

www.bundes finanzministerium.de