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Auch für Erwachsene gilt jetzt : Masern, Mumps, Röteln – Impfkosten zahlen die Kassen

28.03.2011, 04:53

Die Kosten für die Impfung gegen Masern, Mumps, Röteln – übernehmen jetzt die Krankenkassen. Und das nicht nur bei Kindern und Jugendlichen. Impflücken gegen Masern sind zu schließen, bevorzugt unter Einsatz eines Kombinationsimpfstoffes gegen Masern, Mumps und Röteln.

München ( rgm ). Die neue Schutzimpfungsrichtlinie, die regelt den Erstattungsanspruch der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung ( GKV ) gegenüber ihren Krankenkassen. Bis dato wurden aber nur die Kosten für die Masern-Mumps-Röteln-Impfung bis zum 18. Lebensjahr übernommen. Mit diesem Beschluss können jetzt auch alle nach 1970 geborenen Erwachsenen diese Kassenleistung in Anspruch nehmen, wenn der Impfstatus unklar ist, oder sie bisher keine Impfung erhalten hatten bzw. nur einmal in der Kindheit geimpft wurden.

Seit 2006 wird eine Verschiebung der Erkrankungshäufigkeit in höhere Altersklassen beobachtet. Bei Erwachsenen kann eine Maserninfektion neben den üblichen Symptomen wie Halsschmerzen, hohem Fieber und dem typischen Hautausschlag häufiger als bei Kindern zu Komplikationen und Folgeerkrankungen führen, wie beispielsweise zu einer Mittelohr- oder Lungenentzündung sowie zu einer Hirnentzündung ( Enzephalitis ), die in Einzelfällen auch tödlich enden kann. 1000 Maserninfektionen führen im Durchschnitt zu ein bis drei Todesfällen. Eine ursächliche Therapie der Masern ist nicht bekannt, so dass sich nur die Symptome behandeln lassen.

Im Jahr 2010 wurden dem Robert-Koch-Institut 777 Maserninfektionen allein in Deutschland gemeldet. Damit hat die Weltgesundheitsorganisation WHO ihr Ziel, die Masern bis zum Jahr 2010 weltweit ausgerottet zu haben, nicht erreicht. Nach diesem Fehlschlag soll das jetzt bis 2015 gelingen.

Masern sind wirklich

kein Kinderspiel

Eine Infektion mit dem Rötelnvirus verläuft in der Regel komplikationslos, kann aber bei einer Schwangerschaft gefährlich werden : Wenn sich eine ungeschützte Schwangere infiziert, können für das ungeborene Baby schwere Fehlbildungen wie Taubheit, Linsentrübung und Herzfehler die Folge sein.

Daher sollen laut der neuen Empfehlung der Impfkommission ( STIKO ) jetzt nicht mehr nur Frauen mit explizitem Kinderwunsch, sondern alle gebärfähigen Frauen zweimal gegen Röteln geimpft sein. Die Empfehlung richtet sich sowohl an ungeimpfte Frauen als auch an Frauen mit unklarem Impfstatus im gebärfähigen Alter. Denn leider treten immer wieder vereinzelt Rötelninfektionen in der Schwangerschaft auf.

Impfpass verloren, seit Jahren nicht mehr daran gedacht ? Das Thema Impfen gerät bei vielen Erwachsenen leicht in Vergessenheit. Dabei ist ein kompletter Impfschutz für Erwachsene nicht weniger wichtig als für Kinder.

Sowohl Hausärzte als auch Frauenärzte können beraten und die Impfung vornehmen. Am besten beim nächsten Arztbesuch einfach nachfragen oder den Impfpass mitnehmen. Wer nur zum Impfen in die Arztpraxis geht, für den entfällt auch die Praxisgebühr von zehn Euro.

Die neue Schutzimpfrichtlinie und die Übernahme der Kosten durch die gesetzlichen Krankenkasse geht auf einen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses ( G-BA ) zurück, der den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission folgt.

Empfehlungen

STIKO-Empfehlungen :

• Masern : Für alle nach 1970 Geborenen mit unklarem Impfstatus, ohne Impfung oder mit nur einer Impfung in der Kindheit einmalig eine Impfung mit dem Kombinationsimpfstoff gegen Masern, Mumps, Röteln ( MMR ).

• Röteln : Für alle Frauen im gebärfähigen Alter ohne Impfung bzw. mit unklarem Impfstatus zwei Dosen ; für bisher nur einmalig geimpfte gebärfähige Frauen eine Dosis.

• Die kompletten STIKOEmpfehlungen sowie weitere Informationen zum Thema Impfen können auf der Webseite des Robert Koch-Instituts unter www. rki. de unter dem Menüpunkt " Infektionsschutz " und hier unter " Impfen " abgerufen werden.