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Urteil Vorfahrt trotz falscher Fahrtrichtung auf Radweg

16.02.2010, 04:52

München ( ddp ). Auch wer entgegen der regulären Richtung auf einem Fahrradweg unterwegs ist, kann sich einem Urteil des Amtsgerichts München zufolge auf sein Vorfahrtsrecht berufen. Das Gericht verurteilte einen abbiegenden Autofahrer dazu, zwei Drittel seines Unfallschadens zu tragen, den er durch den Zusammenstoß mit einer Radlerin erlitten hatte. Die verklagte Frau muss lediglich ein Drittel der Kosten bezahlen.

Das Gericht begründete seine gestern veröffentlichte Entscheidung unter anderem damit, dass das Verkehrszeichen " Vorfahrt gewähren " grundsätzlich für alle Verkehrsteilnehmer auf der betreffenden Straße gelte, also auch für Radfahrer, die aus der falschen Richtung kämen. Außerdem habe der Autofahrer die Radfahrerin schon kommen gesehen. Er hätte sie im Auge behalten müssen. Dann hätte er bemerkt, dass sie schon näher gewesen sei, als er gedacht habe.

Der Radlerin hielt das Amtsgericht vor, dass sie durch die Benutzung des Radwegs in der falschen Richtung zum Unfallgeschehen beigetragen habe.

Die Frau hätte zudem nicht einfach weiterfahren dürfen, als sie sah, dass das Auto abbog. Sie muss daher 845 Euro der Gesamtkosten in Höhe von 2536 Euro übernehmen, die die Reparatur von Stoßstange, Kotflügel und Autotür gekostet hat. Das Urteil ist rechtskräftig. ( Aktenzeichen : 343 C 5058 / 09 )