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Urteile Urteil: Führerschein aus EU-Ausland ist grundsätzlich anzuerkennen

23.04.2010, 05:17

Z: ZS: PZ: PZS: Prio: Normal IssueDate: 22.04.2010 22:00:00
Koblenz (ddp). Deutsche Behörden dürfen im EU-Ausland erteilte Fahrerlaubnisse für deutsche Staatsbürger nicht grundsätzlich ablehnen. Dies gelte auch, wenn der Führerscheininhaber seinen Wohnsitz in Deutschland habe, entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz und änderte damit seine bisherige Rechtsprechung. Das Gericht gab der Berufung eines Deutschen statt, dessen in Tschechien erteilte Fahrerlaubnis von den deutschen Behörden nicht anerkannt wurde.

Ein Führerschein dürfe nach EU-Recht zwar nur von dem Mitgliedstaat ausgestellt werden, in dem der Führerscheinbewerber seinen ordentlichen Wohnsitz habe. Die Mitgliedstaaten seien aber zur gegenseitigen Anerkennung der Führerscheine verpflichtet. Wenn ein deutscher Besitzer eines tschechischen Führerscheins keinen Wohnsitz in Tschechien habe, sei das allein kein Grund für die Ungültigkeit des Führerscheins, hieß es am Donnerstag zur Begründung. Eine Nichtanerkennung käme nach Europarecht nur dann in Betracht, wenn dem Deutschen zum Zeitpunkt der Führerscheinausstellung in Tschechien seine deutsche Fahrerlaubnis entzogen worden wäre. (Aktenzeichen 10 A 11244/09.OVG – Urteil vom 18. März 2010)