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Noch bis zum 31. Dezember 2011 möglich: Auf Widersprüche im Einheitswertbescheid verweisen Experten raten: Jetzt Widerspruch gegen die Grundsteuer einlegen

24.12.2011, 04:24

Magdeburg (rgm) l In der ZDF-Ratgeber-Sendung "WISO" vom 19. Dezember wurde Hauseigentümern geraten, gegen Grundsteuerbescheide noch in diesem Jahr Widerspruch einzulegen. Das WISO-Magazin rät, unbedingt noch bis zum Jahresende Widerspruch einzulegen. "Ich halte diese Hektik in der Weihnachtszeit für übertrieben", so Landespräsident Dr. Holger Neumann von der Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus Grund. Denn es sei derzeit nicht damit zu rechnen, dass das Bundesverfassungsgericht rückwirkend die Bemessungsgrundlage für die Grundsteuern außer Kraft setzen wird. "Wir erwarten vielmehr, dass Übergangsfristen vorgegeben werden, um die die Berechnungsgrundlage neu zu definieren."

Das beim Bundesverfassungsgericht anhängige Verfahren richtet sich gegen die Bestimmung des Einheitswertes. Der Einheitswert wurde bei den meisten Haus- und Grundeigentümern in der Vergangenheit schon bestimmt und die Widerspruchsfristen sind bereits abgelaufen. Richtig ist daher, einen Antrag auf Änderung/Aufhebung des Grundbesmessungsbescheides zu stellen, mit Verweis auf die mögliche Verfassungswidrigkeit des Einheitswertbescheides, so Dr. Neumann.

Zudem müsste gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde, mit Hinweis auf die beim Finanzamt gestellten Anträge, Widerspruch eingelegt werden. Dabei sei es durchaus möglich, dass mit Hinweis auf die aktuell bestehende Gesetzeslage und die vom Finanzamt festgesetzten Bescheide, eine Ablehnung des Widerspruchs erfolgt. Dieser Widerspruchsbescheid kann auch Kosten auslösen und er kann nur mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht angefochten werden.

Es ist aber nicht gesagt, dass die nach der Grundsteuerreform neu ermittellten Einheitswerte für das Grundstück günstiger sind, als nach den alten Vorschriften, so Neumann. Zwar wird von der Politik von "Aufkommensneutralität" geredet, wer aber die Finanzlage der Kommunen kennt, darf daran zweifeln. Ein Widerspruch könnte sogar zu einer höheren Grundsteuer führen. Hauseigentümer sollten sich deshalb von der Eigentümergemein-schaft beraten lassen.