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Textauszug der EU-Entscheidung kostenlos im Internet abrufen Ärger mit dem Führerschein im Ausland

29.12.2011, 04:23

Heilbronn (cbi) l Der Skiurlaub naht. Viele Deutsche brechen in die Skiregionen der EU-Länder, z. B. Österreich, Italien, Frankreich, Polen etc., auf. Für die Fahrt mit dem Kfz gilt es einiges zu beachten. Neben Schneeketten, Abschleppseil, Enteiser sollten die Skiurlauber ihre Kfz-Papiere und Führerscheine bereithalten.

Leider kommt es häufig bei Verkehrskontrollen im europäischen Ausland vor, dass die alten grauen oder rosafarbenen Führerscheine beanstandet werden, warnt Siegfried Karle, Präsident der Heilbronner Verbraucherorganisation "Geld und Verbraucher". Viele ausländische Polizisten beanstanden zu Unrecht dieses Dokument und verhängen in manchen Fällen sogar Bußgelder. Nach der EU-Führerscheinrichtlinie 91/439/EWG haben sich die Mitgliedsstaaten jedoch dazu verpflichtet, die von ihnen ausgestellten Führerscheine gegenseitig anzuerkennen. Dazu zählt auch der graue oder rosafarbene Führerschein.

Autofahrern, die im europäischen Ausland unterwegs sind und noch nicht über einen scheckkartengroßen EU-Führerschein aus Plastik verfügen, wird empfohlen, den entsprechenden Textauszug der EU-Entscheidung in der jeweiligen Landessprache mitzunehmen und ihn bei auftretenden Schwierigkeiten bei der Führerscheinüberprüfung vorzuzeigen, rät Siegfried Karle weiter.

Einen Textauszug, der in mehreren Sprachen abgefasst ist, kann kostenlos im Internet unter www.geldundverbraucher.de in der Rubrik "Gratis" abgerufen werden.