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Arbeitsagentur Freiwillige Beiträge für 2009 nachzahlen

17.12.2009, 04:52

Magdeburg ( rgm ). Der Beitragsatz zur Arbeitslosenversicherung ist derzeit mit 2, 8 Prozent festgeschrieben. Für Pflegepersonen, Selbständige und Beschäftigte im Ausland, die sich freiwillig in der Arbeitslosenversicherung weiterversichert haben, ändert sich im neuen Jahr jedoch die zur Berechnung notwendige Bezugsgröße. Ab 1. Januar 2010 gelten dann folgende monatliche Beiträge, um sich freiwillig gegen Arbeitslosigkeit abzusichern.

6, 08 Euro für Pflegepersonen ( Ost )

15, 19 Euro für selbständig Tätige ( Ost )

17, 89 Euro für Auslandbeschäftigte.

" Für eine reibungslose Umstellung empfiehlt es sich, eventuell noch fällige monatliche Beiträge für das Jahr 2009 bis spätestens 18. Dezember 2009 an die Bundesagentur für Arbeit zu zahlen ", so Wolfgang Lenze, Sprecher der Agentur für Arbeit Magdeburg.

Freiwillig Versicherte aus Magdeburg erhalten so, ohne erneut vorsprechen zu müssen, automatisch einen neuen Bescheid und im Februar 2010 den üblichen Beitragsnachweis für das Kalenderjahr 2009. Die freiwillige Weiterversicherung endet, wenn der Versicherte mit der Beitragszahlung länger als drei Monate in Verzug ist.