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Volksstimme-Telefonforum BAföG hängt nicht allein vom Einkommen der Eltern ab

02.04.2008, 05:01

Beim gestrigen Telefonforum zum Thema Bildungsförderung klingelten zwei Stunden lang ununterbrochen die Telefone. Die Experten Bernd Frielingsdorf vom Amt für Ausbildungsförderung beim Landkreis Harz, Karola Madsharov vom Studentenwerk Magdeburg und Nadine Lezzaiq von der KfW Förderbank gaben unter anderem Auskunft zum Studenten-BAfö G, zum Schüler-BAföG und zum elternunabhängigen KfWStudienkredit. Für jene, die nicht durchkamen, sind hier noch einmal wichtige Fragen und Antworten zusammengefasst.

Frage : Unsere Tochter möchte eine private Fachschule in Magdeburg besuchen. Kann sie den KfW-Studienkredit beantragen ?

Antwort : Dieses Förderdarlehen gibt es nur für ein Vollzeit-Erststudium an einer Uni, die als förderfähig im Sinne der KfW gilt. Unter www. kfwfoerderbank. de fi nden Sie unter der Rubrik Bildungskredite, anerkannte Hochschulen, ein entsprechendes Verzeichnis. Allerdings darf Ihre Tochter bei Antragstellung das 31. Lebensjahr noch nicht vollendet haben

Frage : Kann man, wenn man im Ausland studieren möchte, auch BAföG bekommen ?

Antwort : Wenn generell ein Anspruch auf BAfö G besteht, kann auch das Auslandsstudium gefördert werden. Die Höhe hängt vom ermittelten Bedarfssatz ab.

Frage : Meine Tochter hat zehn Semester mit BAföG studiert. Jetzt läuft die Förderung aus, und sie ist noch nicht fertig. Wie soll sie bis zum Abschluss ihren Lebensunterhalt fi nanzieren ?

Antwort : Sie kann beim Studentenwerk ein sogenanntes BAfö G-Bankdarlehen beantragen. Das wird allerdings im Gegensatz zum normalen BAfö G-Darlehen verzinst und wird auch nur für zwölf Monate gewährt. Sie muss eine Bescheinigung vom Prüfungsamt vorlegen, dass sie zur Abschlussprüfung zugelassen ist.

Frage : Unser Sohn bekommt kein BAföG. Wir unterstützen ihn zwar, aber das reicht nicht aus. Was kann er tun ?

Antwort : Eventuell kommt für ihn der KfW-Studienkredit infrage. Über das Internet, www. kfw-foerderbank. de,

Rubrik Studienkredit, füllt er online das Antragsformular aus. Auf der Grundlage der eingegebenen Daten wird automatisch ein Darlehensangebot erstellt. Er kann monatlich zwischen 100 und 650 Euro ausgezahlt bekommen – die benötigte Summe kann er problemlos zweimal jährlich dem tatsächlichen Bedarf anpassen. Das Angebot druckt er aus, und legt es zusammen mit der Studienbescheinigung, dem Personalausweis oder Pass einem der Vertriebspartner der KfW-F örderbank vor. Das Verzeichnis der Vertriebspartner findet er ebenfalls im Internet.

Frage : Wie viel dürfen meine Eltern verdienen, damit ich als Student BAfö G bekomme ?

Antwort : Die Entscheidung, ob es BAföG gibt oder nicht, hängt nicht nur vom elterlichen Einkommen ab. Für die Gewährung dieser Förderung, die zur einen Hälfte aus einem zinslosen Kredit und zur anderen Hälfte aus einem nicht rückzahlbaren Zuschuss besteht, spielen beispielsweise auch die Anzahl der Geschwister sowie deren Ausbildungsstand sowie die steuerliche Belastung und die sozialversicherungsrechtliche Zuordnung Ihrer Eltern eine Rolle.

Frage : Ich bekomme BAföG. Kann ich mehr bekommen, wenn meine Eltern jetzt noch weniger verdienen ?

Antwort : Wenn das aktuelle Einkommen Ihrer Eltern wesentlich geringer ist als im ursprünglichen Berechnungsjahr – Grundlage für den Bewilligungszeitraum ist immer das vorletzte Kalenderjahr – sollten Sie unbedingt einen sogenannten Aktualisierungsantrag stellen. Nach der neuen Berechnung könnte dann durchaus mehr BAfö G für Sie herauskommen.

Frage : Ich habe bereits einen Beruf und auch schon gearbeitet. Jetzt möchte ich noch einmal ein Studium aufnehmen. Kann ich elternunabhängiges BAföG bekommen ?

Antwort : Haben Sie eine dreijährige Berufsausbildung abgeschlossen und auch mindestens drei Jahre gearbeitet, ist das möglich. Anspruchsberechtigt ist beispielsweise auch, wer nach dem 18. Lebensjahr mindestens fünf Jahre lang erwerbstätig war. Zu den Zeiten der Erwerbstätigkeit zählen dabei unter anderem, Wehrdienst, Zivildienst, Kinderbetreuungszeiten sowie Zeiten der Arbeitslosigkeit.

Frage : Ab wann muss man Studenten-BAföG zurückzahlen ?

Antwort : Die Tilgung des Darlehens beginnt grundsätzlich fünf Jahre nach Ende der Regelstudienzeit.

Frage : Ich beginne das neunte Semester. In dieser Abschlussphase möchte ich nicht mehr nebenher jobben. Was kann ich alternativ machen ?

Antwort : In Ihrer Situation ist es wahrscheinlich sinnvoll, sich beim Bundesverwaltungsamt um einen Bildungskredit zu bemühen. Damit können Sie 24 Monate lang bis zum Abschluss Ihres Studiums Ihren Lebensunterhalt fi nanzieren. Die maximale Auszahlungssumme liegt bei 300 Euro monatlich. Dieses Darlehen ist zinsgünstig und wird unabhängig vom elterlichen, eignen Einkommen oder dem des Ehegatten gewährt. Tilgen müssen Sie diesen Kredit vier Jahre nach Beginn der ersten Auszahlung – und zwar in monatlichen Raten von 120 Euro.

Frage : Nach dem Umzug in die eigene Wohnung komme ich mit dem BAföG nicht mehr hin. Kann ich den KfW-Studienkredit dazubekommen ?

Antwort : Ja. Dieser Studienkredit ist mit BAföG kombinierbar. Bevor Sie sich dafür entscheiden, prüfen Sie noch einmal ganz genau, ob es nicht doch ohne geht. Denn dieses Darlehen ist mit Zinsen zurückzuzahlen. Sie finden auf der genannten Internet-Seite der KfW eine entsprechende Checkliste sowie einen Tilgungsrechner, mit dem Sie – falls Sie sich für den Studienkredit entscheiden – ermitteln können, wie viel Zinsen und Tilgungslast auf Sie zukommen werden.

Frage : Ich möchte Tischler werden und Schüler-BAföG beantragen. Wohin muss ich wenden ?

Antwort : Wenn Sie eine betriebliche Lehre beginnen, also einen Lehrvertrag abschließen und eine Vergütung erhalten, kommt Schüler-BAfö G für Sie nicht infrage. Unter Umständen können Sie eine Berufsausbildungsbeihilfe – BAB – bekommen. Einen entsprechenden Antrag müssten Sie dann allerdings bei Ihrer zuständigen Arbeitsagentur stellen. Die Ämter für Ausbildungsförderung, die ja über BAfö G entscheiden, sind für alle schulischen Ausbildungen da, wie an Abendgymnasien, an Berufsfachschulen und für Studenten an den Unis.

Frage : Ich bin Geselle und möchte meinen Meister machen. Wie wird das gefördert ? Antwort : Beantragen Sie beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung in Ihrem Landkreis Meister-BAföG.

Frage : Muss man Schüler-BAföG zurückzahlen ? Antwort : Nein, diese Förderung ist ein reiner Zuschuss.